Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde seit Juli 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des MDK und des PKV-Prüfdienstes in der stationären Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Alle Pflegeeinrichtungen wurden in der Folge nach einer einheitlichen Systematik geprüft und die Transparenzberichte als sogenannte Pflegenoten veröffentlicht. Tatsächlich haben die Pflegenoten ihr Transparenzversprechen nicht halten können. Deshalb wurde es notwendig, das System der Pflegenoten durch ein neues Bewertungssystem zu ersetzen.
Im Jahr 2015 wurde die gesetzliche Grundlage neu gefasst und die Vertragspartner nach § 113 SGB XI aufgefordert, ein indikatorengestütztes Qualitätsmessungsinstrument als Ersatz für die Pflegenoten zu entwickeln. Dazu wurde durch den Qualitätssausschuss Pflege im Januar 2017 der Auftrag für die wissenschaftliche Erarbeitung dieser Instrumente an das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) und das aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen vergeben. Der Bericht mit Vorschlägen für ein neues Qualitätsmessungsinstrument in stationären Einrichtungen wurde dem Qualitätssausschuss Pflege im September 2018 vorgelegt.
Am 19. März 2019 verabschiedete der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege wesentliche Regelungen für die Qualitätsdarstellung, die die Ergebnisse externer Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeheimen abbilden. Die neue Qualitätsdarstellung beruht auf drei Säulen: Berücksichtigt werden zukünftig Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen wie z. B. die Unterstützung Pflegebedürftiger bei der Ernährung, Körperpflege oder Wundversorgung, außerdem Ergebnisse von Qualitätsindikatoren wie z. B. zur Mobilitätserhaltung, bei der Verhinderung von Druckgeschwüren oder die Anwendung von Gurtfixierungen und Bettgittern. Als dritte Säule ergänzen die sog. Einrichtungsinformationen die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren, dazu gehören u.a. die Erreichbarkeit der Pflegeeinrichtung, die Möglichkeit des Probewohnens oder die Personalausstattung. Im Oktober 2019 begann die schrittweise Umsetzung des neuen Qualitätssystems.
Die Pflegekassen nutzen zur Veröffentlichung der Qualitätsinformationen bundesweit die Portale der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Ebenso müssen die Qualitätsergebnisse in den Pflegeeinrichtungen für jeden gut sichtbar ausgehängt werden.