Krankenhäuser

Das Bild zeigt eine Patientin im Krankenhaus und einen Pfleger, der ihr vorliest.

aG-DRG-System

In diesem Bereich finden Sie die aktuelle aG-DRG-Version, Informationen zur Weiterentwicklung, Klassifikation, Kalkulation und Kodierung sowie den Investitionsbewertungsrelationen. Nach Ausgliederung der Pflegepersonalkosten wird das G-DRG-System jetzt als aG-DRG-System bezeichnet („a“ wie „ausgegliedert“).

mehrere Pfleger und Pflegerinnen gehen über einen Krankenhausflur, einer schiebt ein Bett

Pflegebudget

Seit dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und parallel zu den DRG-Fallpauschalen über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert. Die Ausgestaltung des neuen Finanzierungsrahmens ab 2020 war durch die gesetzlichen Änderungen im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) notwendig geworden und stellt die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit seiner Einführung dar.

Krankenpflegerin mit Patientin am Bett

Pflegepersonaluntergrenzen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten im Juli 2017 erhielten der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) den Auftrag, bis zum 30.06.2018 Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern festzulegen (§ 137i SGB V). Jährlich sind Pflegepersonaluntergrenzen für weitere Bereiche festzulegen.

Das Bild zeigt eine Ärztin, die eine Patientin tröstet.

Psychiatrie

Seit dem Jahr 2013 wenden viele Krankenhäuser eine neue Form der Vergütung in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik an, genannt PEPP. Die Entgelte sind leistungsorientiert und sollen die tagesgleichen Pflegesätze ablösen. Alle Vereinbarungen, Grundlagen der Kalkulation und Kodierung finden Sie in diesem Bereich.

zwei Hände auf einem aufgeschlagenen Ordner

Budgetverhandlungen

Seit dem Jahr 2003 verhandeln Krankenhäuser auf Basis des DRG-Systems. In den Budgetverhandlungen legen die Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 KHG unter Beachtung des Versorgungsauftrages die Leistungsstruktur und das Budget des Krankenhauses fest.

Drei Ärzte im Gespräch. Sie schauen auf einen Monitor.

Abrechnung

Zusätzlich zur Vergütung der Krankenhausbehandlung über Fallpauschalen können Krankenhäuser in der Regel jährlich neu zu vereinbarende Zu- und Abschläge abrechnen. Die Krankenkassen können durch Einschaltung des Medizinischen Dienstes die Einhaltung der ordnungsgemäßen Abrechnung der vergüteten Krankenhausfälle prüfen.

Das Bild zeigt eine Krankenschwester beim Reinigen der Hände.

Qualität

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen und Dokumente rund um die Qualitätssicherung im Krankenhaus. Dies beinhaltet Qualitätsberichte, Qualitätsverträge und Qualitätskontrollen. Außerdem finden Sie die Ansprechpartner der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, um Angaben zu Mindestmengen, Personalschlüsseln oder Mindestanforderungen zu machen.

Das Bild zeigt Ärzte bei einer Operation.

Transplantation

Organspende und Organtransplantation sind seltene Krankenhausleistungen (weniger als ein Promille aller Krankenhausfälle), die aber zu den teuersten Leistungen gehören und stark im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen. Über die Finanzierung und Vermittlung informiert dieser Bereich.