Hilfsfond Rehabilitation
Zum Ausgleich der stark gestiegenen Energiekosten erhalten anspruchsberechtigte Leistungserbringer auf Antrag von den Rehabilitationsträgern einen einmaligen Zuschuss. Im Bereich der GKV sind davon Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen umfasst.
Qualitätsmanagement
Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen sowie Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind verpflichtet sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen und einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Sozialmedizinische Nachsorge
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge. Zu Voraussetzungen, Inhalt und Qualität der sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen nach § 43 Abs. 2 SGB V gibt der GKV-Spitzenverband Bestimmungen heraus.
Patientenschulungen
Krankenkassen können als ergänzende Leistung zur Rehabilitation Patientenschulungen für chronisch Kranke sowie deren Angehörige und ihre ständigen Betreuungspersonen übernehmen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Mobile Rehabilitation
Für spezielle Versorgungsbedarfe sollen mobile Rehabilitationsmaßnahmen in den Wohnungen (auch in Pflegeheimen) der Rehabilitanden angeboten werden. Mobile Rehabilitationsangebote sind noch nicht sehr verbreitet und nicht überall verfügbar.
Entlassmanagement in der Rehabilitation
Mit dem Entlassmanagement soll eine sachgerechte Anschlussversorgung nach stationären Rehabilitationsleistungen eingeleitet und organisiert sowie die stationäre und ambulante Versorgung der Versicherten besser miteinander verzahnt werden.
Richtlinien, Vereinbarungen und Berichte
In diesem Bereich finden Sie weitergehende Richtlinien und Vereinbarungen zum Thema Rehabilitation.