Die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel an Krankenhäuser soll über leistungsorientierte Investitionspauschalen erfolgen. Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) im Jahr 2009 die Entwicklung einer entsprechenden Systematik beschlossen und gesetzlich im § 10 KHG fixiert.
Die Erlöse aus leistungsorientierten Investitionspauschalen können sich als Produkt aus leistungsorientierter Investitionsbewertungsrelation und landesspezifischem Investitionsbasisfallwert ergeben. Dies geschieht in Analogie zu der Vergütung von DRG-Leistungen. Der Grad der leistungsorientierten Pauschalförderung durch die Bundesländer ist allerdings frei wählbar, so dass es auch beim bisherigen Fördermodell in den Bundesländern bleiben kann. Nur einige Bundesländer wenden den Katalog der Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich an.
Die Grundstrukturen für Investitionsbewertungsrelationen wurden im Februar 2010 durch die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PKV-Verband und GKV-Spitzenverband) vereinbart. Auf dieser Basis wurde das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene gemäß § 10 Absatz 2 KHG beauftragt, bundeseinheitliche Investitionsbewertungsrelationen zu entwickeln und zu kalkulieren. Das InEK hat im Jahr 2011 zunächst einen Prä-Test durchgeführt, der Aufschluss über die Anwendbarkeit des erarbeiteten Kalkulationsmodells sowie des Kalkulationshandbuches gegeben hat. Nach erfolgreicher Durchführung des Prä-Tests und der im Jahr 2012 erfolgten Probekalkulation konnte im Jahr 2013 die erste Kalkulation durchgeführt werden.