Krankenkassen können als ergänzende Leistung zur Rehabilitation Patientenschulungen für chronisch Kranke sowie deren Angehörige und ihre ständigen Betreuungspersonen übernehmen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind, dass die Patientenschulungsmaßnahmen wirksam und effizient sind. Patientenschulungen können chronisch kranken Menschen helfen, durch einen geschulten Umgang mit der Krankheit die Krankheitsfolgen zu lindern, Folgekrankheiten zu vermeiden und ihre Lebensqualität somit positiv zu beeinflussen.
Um den Krankenkassen Leitlinien zur Beurteilung von Patientenschulungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene bereits 2001 Gemeinsame Empfehlungen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen abgegeben. Diese Empfehlungen wurden aufgrund der Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der mittlerweile gesammelten Erfahrungen am 2.12.2013 aktualisiert. Zusätzlich haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverbände spezielle Gemeinsame Empfehlungen zu Patientenschulungen für adipöse Kinder und Jugendliche und spezielle Gemeinsame Empfehlungen zu Patientenschulungen für Kinder und Jugendliche mit atopischem Ekzem (Neurodermitis) abgeben.
Das Ziel der Empfehlungen ist die Beschreibung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Patientenschulungen durch die Versicherten und die Festlegung der Anforderungen an die Organisation und Inhalte der Schulungsmaßnahmen. Auch die Anbieter von Patientenschulungen erhalten damit die erforderlichen Informationen darüber, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit eine Kostenübernahme ihrer Schulungen durch die Krankenkassen möglich ist.
Empfehlungen zu Patientenschulungen (allgemeiner Teil)
Die gemeinsamen Empfehlungen enthalten allgemeine Definitionen und Anforderungen an qualifizierte Patientenschulungsmaßnahmen u.a. Regelungen zum differenzierten Schulungskonzept, zum interdisziplinär zusammengesetzten Schulungsteam, zur Dokumentation der Leistungserbringung, zur Teilnehmerzahl, zur Dauer und zu den räumlichen Voraussetzungen sowie zum Nachweis der Wirksamkeit der Schulungsmaßnahmen. Diese Anforderungen richten sich an alle Patientenschulungsmaßnahmen unabhängig davon, an welchen chronischen Krankheiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkrankt sind.
Die Gemeinsamen Empfehlungen werden in Abständen von in der Regel drei Jahren daraufhin überprüft, ob aufgrund zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Aktualisierung erforderlich ist.
Empfehlungen zu Patientenschulungen für Kinder und Jugendliche mit Adipositas
Adipositas (starkes Übergewicht, Fettleibigkeit) ist eine weitverbreitete Gesundheitsstörung in Deutschland. Ca. 4 bis 6 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind adipös. Eine früherworbene Adipositas bleibt häufig bis Erwachsenenalter erhalten und ist dann umso schwerer zu behandeln. Deshalb sind Patientenschulungsmaßnahmen für adipöse Kinder und Jugendliche ein wichtiges Aktionsfeld, um die Betroffenen vor gesundheitlichen Schäden und Folgenkrankheiten zu bewahren. Die Gemeinsamen Empfehlungen für Patientenschulungsmaßnahmen für adipöse Kinder und Jugendliche definieren daher neben den allgemeinen auch die besonderen Anforderungen zu Patientenschulungen zum Thema Adipositas, so z.B. die Themenschwerpunkte Ernährung, Bewegung, die Einbindung der Eltern und Bezugspersonen, die Dauerhaftigkeit der anzustrebenden Verhaltensänderungen und die Qualifikation sowie die Zusammensetzung des multiprofessionellen Schulungsteams.
Empfehlungen zu Patientenschulungen für Kinder und Jugendliche mit atopischem Ekzem (Neurodermitis)
Das atopische Ekzem (Neurodermitis) ist eine im Kinder- und Jugendalter weitverbreitete chronische Hautkrankheit. Ca. 10 bis 15 Prozent der Vorschulkinder sind zumindest zeitweise davon betroffen. Deshalb sind Schulungsmaßnahmen auch für diesen Indikationsbereich von großer Bedeutung. Die Gemeinsamen Empfehlungen für Patientenschulungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit atopischem Ekzem (Neurodermits) definiert daher neben den allgemeinen auch die besonderen Anforderungen zu Patientenschulungen zur Neurodermitis, so z.B. die Voraussetzungen zur Teilnahme, die Bildung von altersgleichen Gruppen und die Schulungsinhalte (medizinische Informationen zur Diagnostik und Therapie, Informationen zur stadiengerechten Hautbehandlung, Kenntnisse über Krankheitsauslöser und deren Vermeidung).