Datenaustausch
Der GKV-Spitzenverband unterstützt seine Mitgliedskassen und deren Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, indem er Festlegungen zur elektronischen Datenübertragung zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern sowie Leistungserbringern trifft.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) vom 09. Dezember 2019 hat der Gesetzgeber einen neuen Leistungsanspruch auf die Versorgung unter Verwendung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) geschaffen. Dem GKV-Spitzenverband wurden damit neue Aufgaben übertragen, so z. B. mit den DiGA-Herstellern mit Wirkung für alle Krankenkassen Vergütungsbeträge für DiGA nach § 134 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
Digitale Gesundheitskompetenz
Digitale Gesundheitskompetenz bedeutet, gesundheitsrelevante Informationen in Bezug auf digitale Anwendungen und digitale Informationsangebote zu finden, zu verstehen, zu beurteilen/einzuschätzen und anzuwenden. Gemäß § 20k Absatz 2 SGB V hat der GKV-Spitzenverband am 24. November 2020 erstmalig Regelungen zu Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz getroffen.
eAU
Im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden auch Mehrwertanwendungen der eGK geprüft. Hierzu zählt unter anderem die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie die elektronische Meldung von meldepflichtigen Erkrankungen.
EHIC
Auf der Rückseite der eGK ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aufgebracht. Diese ermöglicht eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland.
ePA - elektronische Patientenakte
Mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten und die an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher speichern, verarbeiten, lesen und teilen. Seit 2021 steht die ePA allen Versicherten zur Verfügung.
Schutz der Sozialdaten
Der GKV-Spitzenverband hat gemäß der Regelung des § 217f Abs. 4b SGB V die Aufgabe, Richtlinien für die sichere Kommunikation der Krankenkassen mit ihren Versicherten zu erstellen. Konkret werden in der Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme festgelegt, die von den Krankenkassen beim Kontakt mit Versicherten zu beachten sind.
Telematikinfrastruktur
Die elektronische Gesundheitskarte und die sich im Aufbau befindende einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur schaffen die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten.
Videosprechstunde/ Telemedizin
Damit Patienten die Videosprechstunde sicher nutzen können, regelt der GKV-Spitzenverband mit seinen Vertragspartnern die technischen Anforderungen an die Videosprechstunde. Anbieter von Diensten zur Durchführung von Videosprechstunden müssen geeignete Nachweise über die Einhaltung der von den Bundesmantelvertragspartnern GKV-Spitzenverband, KBV und KZBV an die Videosprechstunde gestellten Anforderungen erbringen.