Die meisten Menschen, die eine Rehabilitationsmaßnahme benötigen, können diese in einer Rehabilitationsklinik oder in einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung am Wohnort in Anspruch nehmen. Es gibt allerdings Patienten, die mit diesen Angeboten nicht erreicht werden können. Dies sind z.B. Menschen,
- die in der Regel auf An- und Zugehörige zur Unterstützung der Rehabilitationsmaßnahme angewiesen sind,
- deren Wohnumfeld speziell für ihre Behinderungsart eingerichtet ist oder
- die sich schwer in fremder Umgebung orientieren können.
Für solche Versorgungsbedarfe sollen mobile Rehabilitationsmaßnahmen durch ein interdisziplinäres Team in den Wohnungen (auch in Pflegeheimen) der Rehabilitanden durchgeführt werden. Das Erlernte kann sofort im Tagesablauf angewandt und der Einsatz von ggf. erforderlichen Hilfsmitteln geübt und angepasst werden. Die Einheit von Behandlung, Beratung, Erprobung und die Integration in den Alltag – unter Einbezug der An- und Zugehörigen - ist eine besondere Stärke mobiler Rehabilitation.
Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben am 01.06.2021 in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) und unter Einbezug der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ verabschiedet. Damit werden die bisherigen Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation vom 01.05.2007 und die Eckpunkte für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation vom 05.04.2016 ersetzt. Die Gemeinsamen Empfehlungen enthalten sozialmedizinische Definitionen, bei denen mobile Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht kommen, und die Anforderungen an die Leistungserbringer, die diese Maßnahmen anbieten möchten.