Heilmittel
Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten abgegeben werden können.
Hebammen und Geburtshäuser
Die konkrete Ausgestaltung der Versorgung mit Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft wird über den Hebammenhilfe-Vertrag geregelt (§ 134a SGB V).
Haushaltshilfe
Versicherte können Haushaltshilfe erhalten, wenn ihnen z.B. wegen Krankenhaus-behandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine im Haushalt lebende Person diesen nicht weiter führen kann.
Häusliche Krankenpflege
Versicherte haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn sich damit eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt; die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll.
Außerklinische Intensivpflege
Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege.
Fahrkosten/ Krankentransport
Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V besteht, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.
Soziotherapie
Soziotherapie ist für psychisch Kranke gedacht, die häufig nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen.
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen
Der neue § 106b Abs. 1 SGB V sieht vor, dass die Wirtschaftlichkeit der ab 2017 verordneten Leistungen anhand von Vereinbarungen auf Landesebene geprüft werden soll.