Organspende und Organtransplantation sind seltene Krankenhausleistungen (weniger als ein Promille aller Krankenhausfälle), die aber zu den teuersten Leistungen gehören und stark im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen. Im Jahr 2023 (Januar bis November) gab es 869 Organspender (ohne Lebendspender), 2.724 Organe wurden transplantiert.
Die Finanzierung von Transplantationsleistungen teilt sich wie folgt auf:
- Die Vergütung der eigentlichen Organtransplantation erfolgt über DRGs – zum Teil in Größenordnungen von 100.000 Euro.
- Die Leistungen, die während einer Organspende durch das Spenderkrankenhaus erbracht werden, werden via Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) pauschaliert vergütet.
- Kosten der Organentnahme sowie Transportkosten werden über die DSO finanziert und pauschaliert von der Krankenkasse des Organempfängers gezahlt.
- Mit dem 2016 in Kraft getretenen Transplantationsregistergesetz (TxRegG) wurde der Aufbau und Betrieb eines Transplantationsregisters initiiert. Die Finanzierung des Transplantationsregisters wird über die DSO-Pauschale abgewickelt.
- Die Vermittlung des gespendeten Organs an den Organempfänger erfolgt – getrennt von der Organentnahme – durch die niederländische Stiftung Eurotransplant (ET). Für potenzielle Organempfänger wird bei Aufnahme auf die Warteliste eine Registrierungspauschale fällig.
Die gesetzliche Grundlage für Transplantationen ist insbesondere das Transplantationsgesetz (TPG). Es wurde 2012 durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPGÄndG) sowie das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz ergänzt.