Unter digitaler Gesundheitskompetenz ist die spezifische Form der Gesundheitskompetenz zu verstehen, die die Fähigkeit gesundheitsrelevante Informationen in Bezug auf digitale Anwendungen und digitale Informationsangebote zu finden, zu verstehen, zu beurteilen/einzuschätzen und anzuwenden umfasst.
Gemäß § 20k Absatz 2 SGB V hat der GKV-Spitzenverband am 24. November 2020 erstmalig Regelungen zu Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz getroffen. Auf dieser Basis können die Krankenkassen ihre Satzungen gemäß § 20 k Abs. 1 SGB V und auf der Grundlage der Regelungen des GKV-Spitzenverbandes prüfen und ggf. anpassen, um Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz für die Versicherten und Patienten anbieten zu können
Bei der Entwicklung der Regelungen wurde unabhängiger ärztlicher, psychologischer, pflegerischer, informationstechnologischer und sozialwissenschaftlicher Sachverstand einbezogen. Aufgrund der Neuartigkeit der Leistungen zur digitalen Gesundheitskompetenz und der schnellen Entwicklung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen können insbesondere bezogen auf die Aspekte der Inhalte, der Methodik und Qualität der Leistungen zunächst nur generelle Regelungen getroffen werden, die in Zukunft weiterentwickelt werden können. Um die Qualität und Wirksamkeit der Leistungen langfristig zu sichern, wird der GKV-Spitzenverband die Regelungen mit Unterstützung unabhängigen Sachverstands regelmäßig überprüfen.