Nach § 17d KHG ist für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen seit dem 01.01.2018 ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem (Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen – PEPP) für alle Krankenhäuser verbindlich anzuwenden.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die mittlerweile zwölfte Version des PEPP-Kataloges veröffentlicht. Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Leistungs- und Kostendaten des Datenjahres 2022 erfolgte in diesem Jahr wie auch im Vorjahr erneut keine reguläre Weiterentwicklung. Mit Ausnahme der Neuberechnung einzelner ergänzender Tagesentgelte und der bewerteten Zusatzentgelte mit den aktuellen Kostendaten erfolgte bei den anderen Entgelten eine Übernahme der Kostenwerte aus den Vorjahren. Im Ergebnis entspricht der PEPP-Katalog 2024 in seiner Struktur der Vorjahresversion. Bei der Normierung erfolgte eine einheitliche und geringfügige Aufwertung der Relativgewichte bei den PEPPs um ca. 0,03 %.
Die Bezugsgröße beträgt 277,14 Euro (im Vorjahr: 277,24 Euro/- 0,03 %).