Der GKV-Spitzenverband ist für alle wettbewerbsneutralen Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland, Europa und auf internationaler Ebene der GKV verantwortlich, bei denen gemeinsam und einheitlich gehandelt werden muss. Drei große Arbeitsbereiche lassen sich unterscheiden: Zum einen gestaltet der GKV-Spitzenverband die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung mit. Zum anderen vertritt er die Interessen der gesetzlich Versicherten gegenüber Leistungserbringenden und Politik. Und schließlich ist er für wesentliche Finanzierungsfragen und einen Großteil des Datenmanagements innerhalb der GKV zuständig.
Beispiele für Aufgaben:
- Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung aushandeln
- Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung (z. B. zusätzliche Betreuungskräfte für demenzkranke Pflegeheimbewohner) festlegen
- über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung entscheiden
- Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel festsetzen
- Vorgaben für Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene treffen
- mit Arzneimittelherstellern über die Erstattungspreise für neue Medikamente verhandeln
- die Telematik im Gesundheitswesen (z. B. Einführung und Anwendung der eGK) ausgestalten
- Grundsätze zur Prävention, Selbsthilfe und Rehabilitation (z. B. Leitfaden Prävention/ Selbsthilfe) definieren
- Vereinbarungen zur Qualität der ärztlichen Versorgung aushandeln
- eine Bewertungssystematik zur Qualität von Pflegeeinrichtungen mit den Leistungserbringern entwickeln
- Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung fördern
- die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen
- die GKV-Interessen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Leistungserbringern auf Bundesebene (z.B. Gemeinsamer Bundesausschuss) und gegenüber der Bundesregierung vertreten
- die GKV-Interessen auf EU-Ebene z.B. im Rahmen von Stellungnahmen zur Medizinprodukte- oder Mehrwertsteuergesetzgebung, Datenschutz, Patientenmobilität, Qualität der Gesundheitsversorgung vertreten
Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und somit mittelbar für alle gesetzlich Versicherten. Dieser recht- und normsetzende Charakter seiner Beschlüsse unterscheidet den GKV-Spitzenverband von den meisten anderen Verbänden und Interessenvertretungen. Zugleich stellt er damit sicher, dass alle gesetzlich Versicherten gleichen Zugang zum hohen Versorgungsniveau des deutschen Gesundheitswesens haben.
Gestaltungsfreiheit der Kassen
Alle nicht gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, mit denen sich die Krankenkassen im Wettbewerb untereinander profilieren können, liegen grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit der Kassen. Sie können diese auch auf kassenartbezogene Verbände oder Unternehmen übertragen. Zu den wettbewerblichen Aufgaben gehören beispielsweise Rabattverträge mit der Pharmaindustrie, Sonderverträge mit Hausärzten und Bonusprogramme.