DRGs (Diagnosis Related Groups) fassen eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen- und Prozedurenkombinationen zu Gruppen mit vergleichbarem ökonomischem Aufwand in möglichst auch medizinisch-klinisch homogenen Gruppen zusammen. Zusätzlich werden bei der Eingruppierung weitere Kriterien herangezogen:
- Nebendiagnosen
- Geschlecht
- Alter
- Aufnahmegewicht (bei Neugeborenen)
- Beatmungsstunden
- Entlassungsgrund
- Verweildauer
DRGs sollen dabei generell folgenden Kriterien Rechnung tragen (vgl. Fetter, R. B.: Hospital Payment based on diagnosis-related groups; in: Journal of the Society for Health systems, Vol. 3, No. 4 (1992), S. 4 – 15):
- Orientierung an routinemäßig dokumentierten Informationen
- Überschaubarkeit der Fallgruppen
- Erfassung aller stationären Krankenhausfälle
- Kostenhomogenität der einzelnen Gruppen
- medizinische Homogenität der einzelnen Gruppen
In DRG-Systemen wird jeder Fall nur einer DRG zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt durch einen DRG-Grouper - ein Softwareprogramm, das aus einer definierten Menge an Parametern und einem vorgegebenen Algorithmus genau eine DRG bestimmt. Durch die Berücksichtigung von Haupt- und Nebendiagnosen trägt das System auch unterschiedlichen Schweregraden der Krankenhausfälle Rechnung.
Jede DRG hat eine Bewertungsrelation (cost weight), auch Relativgewicht genannt. Die Summe der Bewertungsrelationen aller erbrachten G-DRGs ist der Case Mix (CM). Der Case Mix Index (CMI) eines Krankenhauses ist der Case Mix geteilt durch die Fallzahl. Er gibt die durchschnittliche ökonomische Fallschwere der Krankenhausfälle wieder.
Die erste deutsche DRG-Version war eine quasi unveränderte Übernahme der australischen AR-DRG-Klassifikation, bei der lediglich das australische Prozeduren- und Diagnosesystem durch das deutsche ICD-OPS-System ersetzt wurde und erste deutsche Relativgewichte an die Stelle der australischen traten. Seither hat eine umfangreiche Überarbeitung begonnen, die völlig unabhängig von der australischen Weiterentwicklung war. Sieht man von der Nomenklatur und der Methodik zur Berücksichtigung von Nebenerkrankungen ab, ist das deutsche DRG-System mittlerweile kaum mehr mit dem australischen DRG-System vergleichbar.
Die Anpassungen an das deutsche Leistungsgeschehen erfolgt jährlich regelgebunden und datengetrieben. Dieses Vorgehen wird häufig unter dem Schlagwort „lernendes System“ zusammengefasst. Die Datengrundlage für die Fallkalkulationen besteht aus rund 200 Krankenhäusern sowie einem Gesamtdatenbestand aller Behandlungsfälle aller deutschen Kliniken (sog. 21er Datenbestand nach § 21 KHEntgG).
Die Weiterentwicklung des Systems stellt sich vornehmlich als eine Präzisierung der Abbildung verschiedener Behandlungsbereiche dar. Die wesentlichen Schritte, die Details der Kalkulation und die DRG-Notation sind den jährlichen Abschlussberichten des DRG-Institutes (Institut für Entgelte im Krankenhaus – InEK) und den Definitionshandbüchern zu entnehmen.