Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG), das am 09. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege nach § 125a SGB XI eingerichtet. Für den Zeitraum 2022 bis 2025 werden dafür 10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt. Der GKV-Spitzenverband bestimmt Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung des Modellprogramms.
Ziel des Modellprogramms ist es, telepflegerische Anwendungsfelder wissenschaftlich gestützt zu erproben und zu evaluieren, damit sowohl Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige als auch das Pflegepersonal in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen entlastet und unterstützt werden. Hierbei soll vorrangig ermittelt werden, ob und ggf. inwieweit sich die Versorgung pflegebedürftiger Personen durch telepflegerische Anwendungen verbessert und für welche Anwendungsfelder in der pflegerischen Arbeit der Einsatz telepflegerischer Lösungen geeignet erscheint.
Im Zentrum der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Modellprogramms stehen die Untersuchung der Wirksamkeit und des Nutzens telepflegerischer Lösungen für pflegebedürftige Menschen, die Ermittlung möglicher Auswirkungen auf die Arbeit von Pflegekräften als auch auf die Zusammenarbeit der an der pflegerischen Versorgung beteiligten Berufsgruppen. In diesem Zusammenhang sind auch Anforderungen an die technische Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen sowie Qualifikationsanforderungen an das Personal zu untersuchen, die mit dem Einsatz telepflegerischer Lösungen verbunden sind.
Das Modellprogramm und die mögliche Förderung von Projekten richtet sich an Dienste und Einrichtungen, die an der Versorgung von Pflegebedürftigen gemäß SGB XI beteiligt sind. Diese können alleine oder gemeinsam mit weiteren Beteiligten, die in diesem Kontext an der Versorgung beteiligt sind und / oder forschend, beratend und entwickelnd tätig sind, einen Antrag stellen. Interessierte können die Antragsunterlagen bei der Forschungsstelle Pflegeversicherung des GKV-Spitzenverbands per E-Mail anfordern.
Die Ausschreibung für die wissenschaftliche Begleitung und Gesamtevaluation des Modellprogramms wird im nächsten Schritt erfolgen. Informationen dazu werden ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.