Erprobung der Telepflege (Modellprogramm nach § 125a SGB XI)

Ein junger Pflege sitzt neben einem älteren Mann und erklärt etwas anhand eines Tablets.

Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG), das am 09. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege nach § 125a SGB XI eingerichtet. Für den Zeitraum von 2022 bis 2025 werden dafür 10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt. Der GKV-Spitzenverband bestimmt Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung des Modellprogramms.

Ziel des Modellprogramms ist es, telepflegerische Anwendungsfelder wissenschaftlich gestützt zu erproben und zu evaluieren, damit sowohl Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige als auch das Pflegepersonal in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen entlastet und unterstützt werden. Hierbei soll vorrangig ermittelt werden, ob und ggf. inwieweit sich die Versorgung pflegebedürftiger Personen durch telepflegerische Anwendungen verbessert und für welche Anwendungsfelder in der pflegerischen Arbeit der Einsatz telepflegerischer Lösungen geeignet ist.

Im Zentrum der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Modellprogramms stehen die Untersuchung der Wirksamkeit und des Nutzens telepflegerischer Lösungen für pflegebedürftige Menschen, die Ermittlung möglicher Auswirkungen sowohl auf die Arbeit von Pflegekräften als auch auf die Zusammenarbeit der an der pflegerischen Versorgung beteiligten Berufsgruppen. In diesem Zusammenhang sind auch Anforderungen an die technische Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen sowie Qualifikationsanforderungen an das Personal zu untersuchen, die mit dem Einsatz telepflegerischer Lösungen verbunden sind. Die wissenschaftliche Begleitung wird ihre Arbeit in Kürze aufnehmen.

Projektnehmer

In einem strukturierten Bewertungsverfahren wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit bundesweit 12 Projekte für eine Teilnahme ausgewählt, die den Einsatz der Telepflege anhand verschiedener Kommunikationsanlässe beispielsweise zwischen den professionell Pflegenden und dem Pflegebedürftigen oder den An- und Zugehörigen erproben. Die Laufzeit beträgt bei allen Projekten 15 Monate.

Unter den jeweiligen Projekttiteln finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Vorhaben.