Im Bundesmantelvertrag-Ärzte gemäß § 87 Abs. 1 SGB V werden Regelungen zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung, zur persönlichen Leistungserbringung und zu Überweisungen und Verordnungen getroffen. Seit dem 01. Oktober 2013 gilt ein einheitlicher Bundesmantelvertrag für alle Kassenarten.