Organisation des GKV-Spitzenverbandes

Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Er hat seinen Sitz in Berlin. Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes sind alle gesetzlichen Krankenkassen.

Die Organe des GKV-Spitzenverbandes sind die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss.

Mitgliederversammlung

Hauptaufgabe der Mitgliederversammlung ist es, den Verwaltungsrat zu wählen. Sie tritt zusammen, wenn

  • sich die Organe des GKV-Spitzenverbandes aufgrund von Sozialwahlen in einer ordentlichen Mitgliederversammlung neu konstituieren müssen,
  • der Verwaltungsrat beschließt, seinen jährlichen Bericht an die Mitglieder der Mitgliederversammlung durch die alternierenden Vorsitzenden aus wichtigem Grund mündlich abzugeben oder
  • der Verwaltungsrat ein Votum der Mitgliederversammlung einholen möchte.

Turnusmäßig findet sie alle sechs Jahre statt. Die letzte Mitgliederversammlung trat am 13. Dezember 2023 zusammen.

Verwaltungsrat

Aufgabe des Verwaltungsrates ist es, die Satzung und sonstiges Recht des GKV-Spitzenverbandes zu beschließen. Weiterhin trifft er alle Entscheidungen, die für den GKV-Spitzenverband und die Krankenkassen von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere gesundheits-, pflege- und sozialpolitische Grundsatzfragen, Grundsatzfragen der Versorgungsentwicklung, des Vertragswesens und der Telematik. Um den Verwaltungsrat bei seinen Entscheidungen fachlich zu unterstützen, wurden fünf Fachausschüsse gebildet, die dem Verwaltungsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung geben: Fachausschuss „Grundsatzfragen und Gesundheitspolitik“, Fachausschuss „Organisation und Finanzen“, Fachausschuss „Verträge und Versorgung“, Fachausschuss „Prävention, Rehabilitation und Pflege“, Fachausschuss "Digitalisierung, Innovation und Patientennutzen".

Der Verwaltungsrat wählt den Vorstand sowie aus dessen Mitte den Vorstandsvorsitzenden und den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und vereinbart alle vertraglichen Regelungen. Er beschließt die Geschäftsverteilung des Vorstandes im Benehmen mit diesem und legt Richtlinien für seine Arbeit fest. Jährlich legt der Verwaltungsrat allen Mitgliedskassen einen Geschäftsbericht über die Tätigkeiten des GKV-Spitzenverbandes vor und stellt den Haushalt fest.

Organigramm des GKV-Spitzenverbandes

Vorstand

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes besteht aus drei Personen, die ihre Tätigkeit hauptamtlich ausüben. Die Amtszeit beträgt in der Regel sechs Jahre. Innerhalb der vom Vorstand erlassenen Richtlinien verwaltet jedes Mitglied des Vorstandes seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich.

Der Vorstand leitet den GKV-Spitzenverband und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den GKV-Spitzenverband maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat über die Umsetzung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die finanzielle Situation und die voraussichtliche Entwicklung zu berichten. Unter Berücksichtigung der Interessen der Mitgliedskassen und ihrer Vertreter stellt er eine effiziente und praxisnahe Arbeitsweise des GKV-Spitzenverbandes sicher. Der Vorstand stellt den Gesamthaushaltsplan auf. Im Einvernehmen mit den Vorsitzenden des Verwaltungsrates bestellt er den Leiter bzw. die Leiterin der Geschäftsstelle der Selbstverwaltung.

Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (LKA)

Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) wurde beim GKV-Spitzenverband ein Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (LKA) gebildet. Die Amtsdauer entspricht derjenigen des Vorstandes. Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss setzt sich zusammen aus je einem weiblichen und einem männlichen hauptamtlichen Vorstandsmitglied der Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie je einem Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der landwirtschaftlichen Krankenkasse.

Dokumente und Links