Nach § 17d KHG ist für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen seit dem 01.01.2018 ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem (Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen – PEPP) für alle Krankenhäuser verbindlich anzuwenden.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die mittlerweile 13. Version des PEPP-Kataloges veröffentlicht.
Der PEPP-Katalog wurde erstmals wieder auf Basis aktueller Kostendaten kalkuliert. Dies resultiert in einer deutlichen Erhöhung der Bezugsgröße auf 353,24 Euro (2024: 277,14 Euro). Inhaltlich gab es lediglich einen klassifikatorischen Umbau in der Erwachsenenpsychiatrie. Für 2025 ergibt sich ein weitgehend stabiles System.