Psych-Entgeltsystem

PEPP 2025

Nach § 17d KHG ist für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen seit dem 01.01.2018 ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem (Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen – PEPP) für alle Krankenhäuser verbindlich anzuwenden.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die mittlerweile 13. Version des PEPP-Kataloges veröffentlicht.

Der PEPP-Katalog wurde erstmals wieder auf Basis aktueller Kostendaten kalkuliert. Dies resultiert in einer deutlichen Erhöhung der Bezugsgröße auf 353,24 Euro (2024: 277,14 Euro). Inhaltlich gab es lediglich einen klassifikatorischen Umbau in der Erwachsenenpsychiatrie. Für 2025 ergibt sich ein weitgehend stabiles System.

Der PEPP-Katalog wurde erstmals wieder auf Basis aktueller Kostendaten kalkuliert. Dies resultiert in einer deutlichen Erhöhung der Bezugsgröße auf 353,24 Euro. Inhaltlich gab es lediglich einen klassifikatorischen Umbau in der Erwachsenenpsychiatrie. Zusammenfassend ergibt sich für 2025 ein weitgehend stabiles System.

Detaillierte Informationen zum PEPP-Katalog 2025 und dem Definitionshandbuch können auch auf der Homepage des InEK abgerufen werden.