Hilfsmittelverzeichnis

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittelversorgung gegenüber ihrer Krankenkasse (§ 33 SGB V). Die Krankenkassen realisieren diesen Versorgungsanspruch im Rahmen des Sachleistungsprinzips, indem sie Verträge gemäß § 127 SGB V mit Hilfsmittelleistungserbringern schließen. Dabei müssen die Krankenkassen die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (§139 SGB V) an die Qualität der Hilfsmittel und der Versorgung den Verträgen zugrunde legen.

Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Hilfsmittel gelistet werden. Als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis wird außerdem ein Pflegehilfsmittelverzeichnis erstellt, in dem von der Leistungspflicht der Pflegeversicherung umfasste Pflegehilfsmittel aufgeführt sind (§ 78 SGB XI). Beide Verzeichnisse sind regelmäßig fortzuschreiben (§ 139 SGB V).

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Zwar ist das Hilfsmittelverzeichnis nicht bindend im rechtlichen Sinne, allerdings entfaltet es eine marktsteuernde Wirkung, was von den obersten Gerichten in ständiger Rechtsprechung festgestellt worden ist. Es liefert umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte.

Das Hilfsmittelverzeichnis liefert ausführliche Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der Produkte, schafft Markttransparenz und dient den Krankenkassen sowie anderen an der Versorgung Beteiligten als Auslegungs- und Orientierungshilfe.

Hilfsmittelversorgung - kurz erklärt

Produkte werden auf Antrag der Hersteller (oder von ihnen bevollmächtigten Dritten) in das Hilfsmittelverzeichnis eingestellt, wenn sie bestimmte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweisen.

Jede Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses enthält eine Gliederung und eine Definition mit leistungsrechtlichen Hinweisen und einer Aufzählung der Indikationen. Produkte werden im Hilfsmittelverzeichnis entsprechend ihrer Funktionen und ihrer Einsatzgebiete/Indikationen bestimmten Produktgruppen zugeordnet. Die zentralen Elemente einer Produktgruppe stellen ihre Produktuntergruppen sowie die zugehörigen Produktarten dar.

In den Produktuntergruppen werden Anforderungen an die Qualität der Produkte sowie Dienstleistungsanforderungen festgeschrieben (§ 139 SGB V). Diese sind den Verträgen mit Leistungserbringern zugrunde zu legen (§ 127 SGB V).

Produktuntergruppen werden in Produktarten differenziert, deren zugewiesene Produkte jeweils grundsätzlich vergleichbare konstruktionstechnische Eigenschaften haben und gleiche Indikationen oder Einsatzbereiche bzw. eine gleiche Zweckbestimmung und Wirkungsweise aufweisen. Produktarten enthalten allgemeine Beschreibungen der von ihnen erfassten Produkte und produktartenspezifische Indikationsangaben.

Aufbau einer Produktgruppe

  • Gliederung
  • Definition mit Angabe des Indikationsbereichs
  • Produktuntergruppen (Qualitäts- und Dienstleistungsanforderungen nach § 139 GB V)
  • Produktarten mit allgemeinen Beschreibungen der Produkte und einem produktartenbezogenen Indikationsrahmen
  • Einzelproduktübersicht

Webportal Hilfsmittelverzeichnis

Der GKV-Spitzenverband hat eine Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses entwickelt. Mithilfe dieser webbasierten Anwendung können Interessierte gezielt alle Informationen des Hilfsmittelverzeichnisses aufrufen, sortieren, filtern und auf Wunsch ausdrucken.

Seit Juni 2021 steht eine neue Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses zur Verfügung, die es Herstellern ermöglicht, Aufnahmeanträge sowie Änderungsanträge zu ihren bereits gelisteten Hilfsmitteln online zu stellen. Die schriftliche Kommunikation mit dem GKV-Spitzenverband erfolgt bis hin zur Bescheiderteilung ausschließlich digital über die Web-Anwendung.

Das Hilfsmittelverzeichnis im XML-Format

Auf dem Themenportal GKV-Datenaustausch wird das Hilfsmittelverzeichnis als XML-Datei zum Download angeboten. Dieses Format kann von Abrechnungsdienstleistern und Krankenkassen genutzt werden, um die Daten des Hilfsmittelverzeichnisses in die jeweils eigenen Systeme zu integrieren.

Dokumente und Links