Der GKV-Spitzenverband hat am 27. September 2021 eine Empfehlung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung digitaler Technologien beschlossen. Diese Empfehlung enthält auch ein Verzeichnis von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, für die im Einzelfall finanzielle Zuschüsse von den Pflegekassen möglich sind. Das Verzeichnis ist aber keine Positivliste.
Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören sowohl Umbaumaßnahmen als auch fest verbaute technische Hilfen. Sie tragen dazu bei, dass Menschen mit Pflegebedürftigkeit möglichst lange in Ihrem gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben können.
Um sicherzustellen, dass das Verzeichnis vor allem für den innovativen Bereich der digitalen Technologien seine Funktion als Orientierungshilfe erfüllen kann, werden Anbieter von digitalen Technologien und anderen Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung ausdrücklich aufgefordert, ihre Innovationen für das Verzeichnis anzumelden.
Die Aufnahme einer möglichen wohnumfeldverbessernden Maßnahme in das Verzeichnis setzt grundsätzlich eine Antragstellung voraus. Antragsbefugt sind sowohl Personen als auch Organisationen oder deren Bevollmächtigte, die Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung anbieten, erbauen oder vertreiben. Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich online (Antragsformular aufrufen).