Ziel der Begleitung durch ambulante Hospizdienste ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit steht die ambulante Betreuung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen sowie die Familie in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen.
Die ambulante Kinderhospizarbeit verfolgt das Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die an einer lebensverkürzenden Erkrankung leiden, sowie deren Familien zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen. Die Kinderhospizarbeit betrachtet das gesamte Familiengefüge als untrennbare Einheit.
Förderung der ambulanten Hospizarbeit
Die ambulante Hospizarbeit beinhaltet schwerpunktmäßig die psychosoziale Begleitung der Sterbenden und deren Angehörigen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, aber keine palliativpflegerischen Leistungen. Die ambulanten Hospizdienste sind insoweit keine Vertragspartner der Krankenkassen. Die Krankenkassen fördern jedoch durch Bezuschussung der Personal- und Sachkosten der Hospizdienste die Infrastruktur, die die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen können. Der Zuschuss bezieht sich auf Leistungseinheiten, die sich aus der zu einem Stichtag im Vorjahr geleisteten Anzahl von Sterbebegleitungen sowie der Anzahl der Ehrenamtlichen berechnen. Der Zuschuss pro Leistungseinheit beträgt 13 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV), jedoch nicht mehr als die zuschussfähigen Personal- und Sachkosten.
Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V
Der GKV-Spitzenverband vereinbart mit den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen das Nähere zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit. Die diesbezügliche Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit finden Sie unter Dokumente und Links.
Eigene Rahmenvereinbarung zur Förderung ambulanten Kinderhospizarbeit
Um den besonderen Belangen von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten Hospizbegleitung Rechnung zu tragen, hat der GKV-Spitzenverband mit den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen eine eigene Rahmenvereinbarung geschlossen.
Die entsprechende Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene finden Sie unter Dokumente und Links.