In Deutschland werden rund 75 Millionen Versicherte von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt. Das entspricht rund 90 Prozent der Bevölkerung.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig. Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben als Träger der GKV das Recht zur Selbstverwaltung. Weite Teile der gesundheitlichen Versorgung werden durch die Selbstverwaltung über Verträge mit den Leistungserbringern gestaltet.