Unter Berücksichtigung des jeweiligen Therapieziels gliedert sich das Hilfsmittelverzeichnis in 38, das Pflegehilfsmittelverzeichnis in 4 Produktgruppen. Beide Verzeichnisse werden gemäß der Verfahrensordnung fortlaufend aktualisiert und fortgeschrieben.
Turnusmäßig werden Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses mindestens alle fünf Jahre, Produktgruppen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses mindestens alle drei Jahre überprüft und, sofern erforderlich, fortgeschrieben. Darüber hinaus können unterfristig auch anlassbezogen Fortschreibungen durchgeführt werden.
Ziel einer jeden Fortschreibung ist die Verbesserung der Qualität der Hilfsmittelversorgung im Sinne der Versicherten. Fortschreibungsbedarf kann sich für eine Produktgruppe ergeben aufgrund neuer versorgungsrelevanter medizinischer und technischer Erkenntnisse und Entwicklungen, z. B. durch innovative Produkte, Normenänderungen, neue Fertigungstechniken, neue Prüfverfahren, eine veränderte Rechtslage oder neue Erkenntnisse zum medizinischen Nutzen. Die Spitzenorganisationen der betroffenen Hersteller und Leistungserbringer sowie die maßgeblichen Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten werden in Stellungnahme- und Anhörungsverfahren an den Fortschreibungen der Produktgruppen beteiligt.
Gegenüber dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages legt der GKV-Spitzenverband einmal jährlich zum 1. März einen Bericht über die im Berichtszeitraum durchgeführten Fortschreibungen vor.
Die Fortschreibungsberichte liefern einen anschaulichen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zur Stärkung der Qualität der Hilfsmittelversorgung.