Der GKV-Spitzenverband hat mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Gesundheit die Umsetzung des „Modellvorhabens zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste“ gemäß § 125 SGB XI auf den Weg gebracht. Das Modellvorhaben endete am 31. Dezember 2017.
Pflegebedürftige konnten im Rahmen des Modellvorhabens – anders als zuvor - auch durch professionelle Betreuungsdienste und nicht ausschließlich durch zugelassene ambulante Pflegedienste versorgt werden. Im Rahmen eines Modellprojekts wurden Betroffene durch diese Dienste unterstützt, um beispielsweise ihren Tagesablauf zu organisieren oder soziale Kontakte zu pflegen. Dies erfolgte in Abgrenzung zu den heute ebenfalls möglichen niedrigschwelligen Betreuungsleistungen, die in der Regel durch ehrenamtlich tätige Personen erbracht werden. Bundesweit nahmen 49 Betreuungsdienste am Modellvorhaben teil. Eine große Zahl dieser Betreuungsdienste ist auch nach Abschluss des Modellvorhabens weiter aktiv. Ihre Zulassung zur Versorgung bleibt in einer befristeten Übergangsphase gültig. Diese Übergangsphase endet, wenn die Leistung in die Regelversorgung überführt wird bzw. spätestens am 31. Dezember 2019.
Das Modellvorhaben wurde durch die IGES Institut GmbH wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Mit seinem Abschlussbericht legte das Institut eine umfassende Untersuchung zu den Wirkungen des Einsatzes von Betreuungsdiensten auf die pflegerische Versorgung vor. Insbesondere analysierte man Qualität, Wirtschaftlichkeit, Inhalt der erbrachten Leistungen und Akzeptanz bei den Pflegebedürftigen. Mit der Evaluation konnte die Qualität der betreuerischen Versorgung durch Betreuungsdienste nachgewiesen werden, sie bestätigte die Wirtschaftlichkeit der von Betreuungsdiensten erbrachten Leistungen, belegte die Bandbreite der von Betreuungsdiensten angebotenen Betreuungsinhalte und verdeutlichte die hohe Akzeptanz, die Pflegebedürftige der Betreuung durch Betreuungsdienste entgegen brachten.