ePA-Liste

Mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten und die an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher speichern, verarbeiten, lesen und teilen.

Seit 2021 steht die ePA allen Versicherten zur Verfügung. Sie wurde von der gematik (Gesellschaft für Telematik im Gesundheitswesen) entwickelt. Dabei setzt die ePA auf die hochsichere Telematikinfrastruktur auf, um die hohen Anforderungen im Bereich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes zu gewährleisten.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 342 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine entsprechende elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Dazu stellen die Krankenkassen entsprechende ePA-Anwendungen in Form von Apps oder Desktop-Anwendungen bereit. Einige Krankenkassen entwickeln eigenständige Anwendungen oder integrieren die ePA-Funktionen in ihre bestehenden Aps. Die ePA-Anwendungen müssen in jedem Fall die strengen Anforderungen der gematik erfüllen.

Die (Weiter-)entwicklung der ePA und der entsprechenden Anwendungen der Krankenkassen erfolgt stufenweise. Die einzelnen Stufen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, welche weiteren Informationen die Versicherten und/oder Leistungserbringer über die ePA zur Verfügung bereitstellen können.

Stufe 1
(seit 01.01.2021)
  • Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen
  • Durch die Versicherten zur Verfügung gestellte Daten
Stufe 2
(spätestens ab 01.01.2022)
  • Elektronisches Zahnbonusheft
  • Elektronisches Untersuchungsheft für Kinder
  • Elektronischer Mutterpass
  • Elektronische Impfdokumentation
  • Verordnungsdaten und Dispensierinformationen elektronischer Verordnungen
  • Daten aus einer Gesundheitsakte der Krankenkasse
  • Daten über die bei der Krankenkasse in Anspruch genommenen Leistungen
  • Verfeinerte Berechtigungsvergabe an Leistungserbringer
Stufe 2.5
(spätestens ab 01.01.2023)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Sonstige von Leistungserbringern zur Verfügung gestellte Daten (z.B. im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen)
  • Daten von digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 33a SGB V
  • direkter Zugriff auf die Informationen von https://gesund.bund.de
Stufe 2.6
(spätestens ab 01.01.2024)
  • Daten zur pflegerischen Versorgung nach § 341 Absatz 2 Nummer 10 SGB V
  • Nutzung der ePA-App mittels Gesundheits-ID (ohne elektronische Gesundheitskarte)
Hinweis: Einzelne Funktionen können bereits früher in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden. Um die nächsthöhere Stufe zu erreichen, müssen aber alle gesetzlich festgelegten Funktionen zur Verfügung stehen.

Neben den genannten Funktionen definiert §342 SGB V zusätzliche Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine bestimmte Stufe zu erreichen (z.B. spezielle Rechtekonzepte). Krankenkassen können ihre ePA-Anwendungen auch mit eigenen, zusätzlichen Funktionen ausstatten.

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über das ePA-Angebot der einzelnen Krankenkassen.

Name der Krankenkasse iOS Android Windows macOS Linux
mhplus Betriebskrankenkasse Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
Novitas BKK Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
Pronova BKK Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
R+V Betriebskrankenkasse Stufe 2.6 Stufe 2.6 - - -
Salus BKK Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
SECURVITA BKK Stufe 2.6 Stufe 2.6 - - -
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
SKD BKK Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
Südzucker BKK Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
Techniker Krankenkasse Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
TUI BKK Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
VIACTIV Krankenkasse Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
vivida bkk Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6
WMF Betriebskrankenkasse Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6 Stufe 2.6