Psych-Entgeltsystem

PEPP 2022

Nach § 17d KHG ist für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen seit dem 01.01.2018 ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem (Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen – PEPP) für alle Krankenhäuser verbindlich anzuwenden.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die mittlerweile zehnte Version des PEPP-Kataloges veröffentlicht. Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Leistungs- und Kostendaten des Datenjahres 2020 erfolgte in diesem Jahr keine reguläre Weiterentwicklung. Im PEPP-Bereich ergab sich kein Änderungsbedarf bei der Definition der PEPP. Es erfolgten Umbauten zur Abbildung der COVID-19-Fälle, die aber im PEPP-Bereich lediglich 0,4 % der Fälle ausmachen. Im Ergebnis entspricht der PEPP-Katalog 2022 in seiner Struktur der Vorjahresversion.

Die Bezugsgröße 2022 beträgt 277,92 Euro (2021: 273,48 Euro/+ 1,62 %).

Bei den Abrechnungsbestimmungen für 2022 wurden redaktionelle Anpassungen und eine Ergänzung vorgenommen. Bei der aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BPflV wird für die Abrechnung auf die bereits seit 2004 bestehende Vereinbarung verwiesen.

Auf eine redaktionelle Anpassung der Fallbeispiele wurde verzichtet. Es wird auf die Fallbeispiele zur PEPPV 2018 verwiesen.

Die zehnte Version des PEPP-Kataloges wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Leistungs- und Kostendaten des Datenjahres 2020 erfolgte die Weiterentwicklung in diesem Jahr auf Grundlage eines angepassten Verfahrens. Der PEPP-Katalog 2022 entspricht im Ergebnis weitgehend dem Katalog des Vorjahres. Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten und -Patientinnen mit einem erhöhten Aufwand werden im Entgeltsystem 2022 in einer verbesserten Differenzierung höher bewerteten Fallgruppen zugeordnet.

Bei der Normierung erfolgte aufgrund von Verweildauerveränderungen eine einheitliche und geringfügige Abwertung der Relativgewichte um 1,6 %. Die Bezugsgröße 2022 beträgt 277,92 Euro (2021: 273,48 Euro/+ 1,62 %).