Nach § 17d KHG ist für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen seit dem 01.01.2018 ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem (Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen – PEPP) für alle Krankenhäuser verbindlich anzuwenden.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die mittlerweile zehnte Version des PEPP-Kataloges veröffentlicht. Aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Leistungs- und Kostendaten des Datenjahres 2020 erfolgte in diesem Jahr keine reguläre Weiterentwicklung. Im PEPP-Bereich ergab sich kein Änderungsbedarf bei der Definition der PEPP. Es erfolgten Umbauten zur Abbildung der COVID-19-Fälle, die aber im PEPP-Bereich lediglich 0,4 % der Fälle ausmachen. Im Ergebnis entspricht der PEPP-Katalog 2022 in seiner Struktur der Vorjahresversion.
Die Bezugsgröße 2022 beträgt 277,92 Euro (2021: 273,48 Euro/+ 1,62 %).