Mit dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards den Vertragsparteien auf der Bundesebene, also den Vertretern von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen, übertragen. Bei den Vereinbarungen wirken die Pflegebedürftigenvertreter beratend mit. Entsprechend § 113a SGB XI werden Expertenstandards künftig für alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland unmittelbar verbindlich.
Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie berücksichtigen sowohl pflegewissenschaftliche Erkenntnisse als auch pflegepraktische Erfahrungen gleichermaßen und definieren Ziele und Maßnahmen bei relevanten Themenbereichen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung. Bislang gibt es neun Expertenstandards in der Pflege: zur Dekubitusprophylaxe, zum Entlassungsmanagement, zum Schmerzmanagement bei akuten und chronischen Schmerzen, zur Sturzprophylaxe, zur Förderung der Harnkontinenz, zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, zum Ernährungsmanagement und zur Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz.