Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege (nach § 125b SGB XI)

eine junge Pflegerin und eine ältere Frau zeigen einer Pflegebedürftigen etwas an einem Tablet

Mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde beim GKV-Spitzenverband ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet (§ 125b SGB XI).

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird zukünftig Informationen bereitstellen, die Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte und andere Leistungserbringende, aber auch Pflegekassen, Pflegeberaterinnen und -berater sowie Pflegeverbände bei der Bewertung, Auswahl, Einführung und Nutzung digitaler Technologien in der Pflege unterstützen. Darüber hinaus wird das Kompetenzzentrum dazu beitragen, das Wissen und die Kompetenzen der Pflegebedürftigen und deren An- und Zugehörigen im Umgang mit digitalen Technologien zu stärken. Es wird zudem den Austausch und die Vernetzung von Akteuren aus Pflege, Digitalwirtschaft, Forschung und anderen relevanten Bereichen fördern. Mit Blick auf die Entwicklung neuer digitaler Lösungen in der Pflege wird das Kompetenzzentrum die wissenschaftliche Evaluation und Nutzenbewertung digitaler Lösungen vorantreiben sowie die Qualitätssicherung bei der Nutzung digitaler Technologien in der Pflege durch die Entwicklung von Qualitätsstandards und kriterien unterstützen.

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