Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen bundesweit einheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI

Gegenstand

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird immer wieder der geltende verrichtungsbezogene Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI (§ 14) kritisiert. Nach Ansicht der Kritiker sind Defizite bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen vielfach auf den zu engen Begriff der Pflegebedürftigkeit zurückzuführen, da dieser somatisch ausgerichtet ist. Dadurch würden wesentliche Aspekte (Kommunikation, soziale Teilhabe) ausgeblendet und der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zu wenig berücksichtigt.

Laut dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll mittelfristig eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgen. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens müssen Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung vor allem finanziell auf die Pflegeversicherung und/oder andere Sozialleistungsbereiche auswirkt.

Zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit ein Beirat einberufen. Hinsichtlich des Begutachtungsinstrumentes ersuchte das Bundesministerium für Gesundheit die Spitzenverbände der Pflegekassen ein Modellvorhaben gemäß § 8 Absatz 3 SGB XI zur Erarbeitung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstrumentes durchzuführen. Die Spitzenverbände der Pflegekassen verständigten sich darauf ein Modellprojekt "Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines Begutachtungsinstrumentes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI" welches in drei Phasen (Vorphase, Hauptphase 1, Hauptphase 2) untergliedert ist, auszuführen.

Kurzdarstellung der Projektphasen

In der Vorphase (03.11.2006 bis 28.02.2007) erfolgte eine umfassende nationale und internationale wissenschaftliche Recherche, Analyse und Bewertung von Begutachtungsinstrumenten und Pflegebedürftigkeitsbegriffen.

In der sich anschließenden Hauptphase 1 bestand die Aufgabe in der modellhaften Entwicklung eines neuen, praktikablen, standardisierten und allgemein anerkannten, durch den Gesetzgeber noch nicht vorgegebenen, Begutachtungs-Instrumentes unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Erarbeitung oder Zugrundelegung eines vom Gesetzgeber ebenfalls noch nicht entschiedenen alternativen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

In der darauf folgenden Hauptphase 2 war das Begutachtungsverfahren von einer unabhängigen Einrichtung wissenschaftlich auf seine Validität und Reliabilität hin zu überprüfen.

Laufzeit

01.09.2006 bis 31.10.2008

Projektergebnisse

Ausführliche Ergebnisse des Modellvorhabens können dem Endbericht zu Beginn der Seite entnommen werden.

Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürfigkeitsbegriffs

Weitere Studien