Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI

Hauptphase 2

Gegenstand

Erprobung eines neuen Begutachtungs-Instruments

Projektnehmer

  • Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS)
  • Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen (IPP)
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe (MDK WL)
  • Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW)

Projektadresse für die Hauptphase 2

  • Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS)
    Lützowstraße 53, 45141 Essen
  • Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen (IPP)
    Grazer Straße 4, 28359 Bremen

Homepage

www.mds-ev.org
www.public-health.uni-bremen.de

Kurzdarstellung des Projektes

Ziel des Gesamtprojekts ist es, ein neues, praktikables, standardisiertes und allgemein anerkanntes Instrument zur Erfassung von Pflegebedürftigkeit zu entwickeln. Im Rahmen der Hauptphase 1 des Projektes wurde ein neues Begutachtungsverfahren vorgelegt, das von einem umfassenderen Verständnis der Pflegebedürftigkeit ausgeht als das aktuelle Begutachtungsverfahren nach dem SGB XI. Unter anderem können damit künftig kognitive Einbußen und psychische Problemlagen bei der Begutachtung berücksichtigt werden. Hauptphase 1 wurde Ende Februar abgeschlossen; eine erprobungsreife Version des neuen Begutachtungsinstruments liegt jetzt vor.

In der jetzt begonnenen Hauptphase 2 werden die Eignung und mögliche Konsequenzen des Begutachtungsinstruments mit wissenschaftlichen Methoden auf der Grundlage empirischen Datenmaterials evaluiert. Die zentralen Zielsetzungen der Hauptphase 2 sind zum einen die wissenschaftliche Beurteilung der Güte des neu entwickelten Begutachtungsinstrumentes und zum anderen die Abschätzung der inhaltlichen und finanziellen Folgen, die sich aus einer Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Neukonzeption des Begutachtungsinstrumentes ergeben.

Die Fragestellungen werden im Rahmen einer umfangreichen, repräsentativen Studie bearbeitet. Die an der Studie teilnehmenden Versicherten werden mit einer Stichprobenziehung aus dem Auftragsvolumen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung - das sind jährlich ca. 1.3 Millionen Aufträge - zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ermittelt. Das neu entwickelte Begutachtungsinstrument wird dann parallel zum aktuellen, regulären Begutachtungsverfahren durch Gutachter der MDK eingesetzt. Damit erfolgt die Testung unter den realen Bedingungen der Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Es ist geplant, dass die Begutachtungen Ende April 2008 beginnen. Die Datenerhebung wird voraussichtlich Ende Juni 2008 abgeschlossen sein.

Dokumente und Links