Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 9 SGB XI – 2023

Auftragnehmer

IGES Institut GmbH
Hans-Dieter Nolting, Dr. Julia K. Wolff
Friedrichstr. 180
10117 Berlin

Laufzeit

01.06.2021 – 13.01.2023

Hintergrund

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber in § 7a Abs. 9 SGB XI den GKV-Spitzenverband beauftragt, alle drei Jahre einen unter wissenschaftlicher Begleitung erstellten Bericht über die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI und die Durchführung, Ergebnisse und Wirkungen der Beratung in der eigenen Häuslichkeit sowie die Fortentwicklung der Beratungsstrukturen nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI vorzulegen.

Nachdem der erste dieser Evaluationsberichte im Juni 2020 erschienen ist, wurden nun die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und die Beratungsbesuche in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI erneut wissenschaftlich untersucht.

Ziele

Anknüpfend an die Erkenntnisse des Berichts aus dem Jahr 2020 zielt der Evaluationsbericht 2023 darauf ab, die Weiterentwicklung der Beratungsstrukturen zu beschreiben und Stärken sowie Mängel und Defizite aufzudecken. Er ist somit eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Wirksamkeit der Pflegeberatung sowie eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Die wissenschaftliche Evaluation hat die folgenden Themenkomplexe bearbeitet:

  • Strukturen und Inanspruchnahme der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Prozesse und Erfahrungen aus Sicht der Beraterinnen und Berater
  • Ergebnisse und Entwicklungsbedarf aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Beratungsbesuche in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Kooperation und Koordination der Pflegeberatung auf kommunaler und Landesebene
  • Zwei Fallstudien zu Gute-Praxis Beispielen der Weiterentwicklung von Pflegeberatung

Methodisches Vorgehen

Neben quantitativen Datenerhebungen, die flächendeckende bundesweite Auswertungen und Informationen von relevanten Akteuren in einer Klumpenstichprobe von 29 Regionen umfassen, fanden vertiefende Analysen mittels qualitativer Methoden statt. Bundesweit wurden hauptsächlich Sekundärdaten ausgewertet. In den 29 Regionen wurden vorhandene Beratungsstrukturen recherchiert und Primärdaten mittels Befragungen gewonnen und analysiert. Für die Identifikation von Gute-Praxis Beispielen in den Fallstudien wurden Fokusgruppen durchgeführt und ausführliche Interviews mit den maßgeblichen Akteuren geführt.

Dokumente und Links