Projektnehmer
Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung
Projektadresse
Bugginger Str. 38
79 114 Freiburg
Wissenschaftliche Begleitung
Arbeitsschwerpunkt Gerontologie & Pflege (AGP)
an der Evang. Fachhochschule Freiburg
Homepage
Laufzeit
01.05.2005 - 30.04.2008
Kurzdarstellung des Projektes
Gegenstand
Mit dem Projekt INTEGRIERTES BUDGET sollte 50 Personen aus Rheinland-Pfalz (Regionen: Stadt Mainz, Kreis Neuwied) ermöglicht, neben einem persönlichen Budget der Reha- und Teilhabeleistungen auch die Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines Budgets zu erhalten. Damit wurde erstmalig erprobt, welche Wirkungen ein trägerübergreifendes persönliches Budget unter Einbeziehung der Pflegeleistungen entwickeln kann. Nach bestehender Rechtslage sind die Pflegeleistungen auch bei einem trägerübergreifenden persönlichen Budget (SGB IX §17) in Form von Gutscheinen zu gewähren (SGB XI § 35a).
Die ProjektteilnehmerInnen wurden durch Case Manager begleitet. Sie erhielten Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung, Bedarfsfeststellung (Assessment), Hilfeplanerstellung und Vermittlung von Leistungserbringern. Hierfür konnten Sie sich an regionale Koordinierungsbüros wenden und eine Kontaktperson zur Unterstützung wählen.
Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet. Im Rahmen von qualitativen Falldokumentationen und Analysen sollten die Bedarfssituation, die Zielvereinbarungen, die Betreuungs- und Pflegearrangements und die Verwendung des Budgets dokumentiert und evaluiert werden. Zum Vergleich wurden die Ergebnisse der Modellevaluation zum trägerübergreifenden persönlichen Budget herangezogen.
Fragestellungen des Projektes waren u.a.:
- Kann die Autonomie von Menschen mit Behinderung durch die Einbeziehung von Pflegeleistungen in ein persönliches Budget zusätzlich gestärkt werden?
- In welcher Weise lassen sich bekannte Schnittstellenprobleme zwischen Kostenträgern, Leistungsarten, an der Leistungserbringung beteiligte Institutionen und Berufsgruppen sinnvoll bearbeiten?
- Lassen sich Effizienzeffekte in der Leistungserbringung nachzeichnen?
- Welche Vorteile weist eine Budgetlösung im Vergleich zum Gutscheinverfahren (vgl. § 35a SGB XI) beim Trägerübergreifenden Persönlichen Budget aus?
- In welcher Weise wirkt sich das Persönliche Budget auf die Lebenssituation, die Integration von Hilfen im Alltag und die Steuerung und Gestaltung der Hilfearrangements aus?
- In welchem Umfang sind die verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen durch ein INTEGRIERTES BUDGET anzusprechen, welche typischen Erfahrungen machen körper-, geistig- und psychisch behinderte Menschen mit dem Budget?
- Wo zeigen sich Hindernisse und welche Unterstützung ist erforderlich um diese zu überwinden?
- Welche Aufgaben, Profile und Ziele sollte das Case Management im INTEGRIERTEN BUDGET erfüllen?
- Welchen Beitrag leistet das Case Management im INTEGRIERTEN BUDGET hinsichtlich des Assessments und für eine bedarfsgerechte und individuelle Versorgung?
- In welchem Umfang gelingt es, durch das INTEGRIERTE BUDGET familiäre und bürgerschaftlich getragene Unterstützung mit Hilfen beruflicher und professioneller Art zu verknüpfen?
- Welche Assessmentinstrumente eignen sich, sowohl den Pflegebedarf als auch den Rehabilitations- und Assistenzbedarf abzubilden und die Wirkung der Hilfen nachzuzeichnen?
- In welcher Weise lassen sich Bedarfsfeststellungsverfahren und -instrumente aus dem Bereich der Eingliederungshilfe und Pflege harmonisieren und aufeinander beziehen?
- Ist das INTEGRIERTE BUDGET geeignet vollstationäre Versorgungsarrangements zu verhindern bzw. zu verzögern?
- Welche Gefahren lassen sich erkennen, was den Missbrauch von Mitteln eines INTEGRIERTEN BUDGETs anbelangt, sowohl auf der Ebene der Beziehung von Assistenzkräften als auch hinsichtlich der Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen?
- Sind die INTEGRIERTEN BUDGETs unter den derzeitigen Markbedingungen geeignet und in der finanziellen Höhe ausreichend um den individuellen Bedarf an Pflege- und Assistenzleistungen zu decken?
- Welche komplementären Sozialleistungen werden im INTEGRIERTEN BUDGET genutzt und wie gestalten sich die Entscheidungsprozesse der Sozialleistungsträger?
Projektergebnisse
Das Projekt wurde in der Stadt Mainz und dem Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
In beiden Standorten wurde das Projekt von der Kommune und dem Kreis unterstützt. Es fand eine Zusammenarbeit mit den Sozialbehörden statt und die regionalen Koordinierungsbüros konnten eingerichtet werden.
Während der Projektdauer fanden regelmäßig Weiterbildungs- und Projektkoordinierungstreffen statt.
Für die Bewältigung und Evaluation des Case Management stand den Koordinierungsbüros zusätzlich ein Coaching durch erfahrene Case- Management-Ausbilder zur Verfügung.
Ausführliche Ergebnisse des Modellvorhabens können dem Endbericht unter Dokumente und Links entnommen werden.