Gegenstand dieser Vereinbarungen ist die Anwendung von Psychotherapie. Als Psychotherapie gelten die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.
Gegenstand dieser Vereinbarung sind auch die in den Psychotherapie-Richtlinien genannten psychotherapeutischen Maßnahmen im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung.