Heute hat der Bewertungsausschuss (BA), bestehend aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes, in den jährlichen Finanzierungsverhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswertes (OW) um 3,85 Prozent beschlossen. Der OW bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Damit fließen für 2025 zusätzlich ca. 1,7 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung. Insgesamt werden die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten in der ambulanten Versorgung im Jahr 2025 voraussichtlich ca. 49 Milliarden Euro ausgeben.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Mit der Honorarerhöhung von 3,85 Prozent für das Jahr 2025 reagieren wir auf die aktuelle Ausgabensituation in den Arztpraxen und berücksichtigen auch die äußerst angespannte Finanzsituation der Krankenkassen. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen sind 1,7 Milliarden Euro zusätzlich eine beachtliche Summe aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden. Damit unsere Versicherten ambulant gut versorgt werden, müssen aber auch Inflation und Fachkräftemangel in Arztpraxen finanziell ausgeglichen werden. Die diesjährigen Verhandlungsergebnisse zeigen, dass wir Selbstverwaltungspartner uns der gemeinsamen Verantwortung bewusst sind und gerade auch in schwierigen Lagen zusammenarbeiten und handlungsfähig bleiben.“
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Diese Einigung steht für die gemeinsame Verantwortung von KBV und GKV in einem sehr schwierigen politischen Umfeld. Sie ist kein Grund zum Jubeln und wird von vielen als unzureichend empfunden werden, ist aber ein deutliches Signal in Richtung Bundesgesundheitsminister. Ohne die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen ist eine gute Gesundheitsversorgung unmöglich. Das erkennen auch die Krankenkassen, die durch die milliardenschweren und vom Bundesgesundheitsminister einseitig forcierten Milliardensubventionen für die Krankenhäuser belastet werden.“
Die Anpassungen im Detail:
- Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2025 um 3,85 Prozent, das entspricht ca. 1,7 Milliarden Euro.
- Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2025 bei 12,3934 Cent.
- Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten werden künftig regelhaft auf Basis der aktuellen Abschlüsse in den Honorarabschlüssen berücksichtigt, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu entlasten.