Gestern hat der Erweiterte Bewertungsausschuss aus Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie drei unparteiischen Mitgliedern entschieden, dass Labore für Corona-Tests, die von niedergelassenen Ärzten im Rahmen der Krankenbehandlung veranlasst werden, ab dem 1. Juli 2020 pro Test 39,40 Euro erhalten.
„Wir haben einen sachgerechten Preis gefunden, der die Entwicklung in den Laboren von vereinzelten Tests hin zu Massentestungen widerspiegelt. Das unterstützt das Anliegen der Politik, die Strategie der Massentestungen gezielt auszubauen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, zu der Entscheidung der Erweiterten Bewertungsausschusses.
Das Ergebnis im Einzelnen:
- Mit 39,40 Euro pro Test werden die Labore gut vergütet, denn wir sprechen schließlich von einer Massenproduktion, die zu einem großen Teil automatisiert abläuft.
- Hinzu kommen noch die Honorare für die verordnenden Ärzte und eine Transportpauschale.
- Dieser Preis folgt dem bereits vor einer Woche festgelegten Wert für die Krankenhäuser. Diese erhalten für den Test 42,00 Euro, allerdings ist darin die Transportpauschale bereits enthalten. Und so, wie die niedergelassenen Ärzte zusätzlich ihr Honorar erhalten, bekommen die Kliniken pro Test für ihre Leistung rund zehn Euro zusätzlich (Die gesetzlichen Kassen zahlen ab dem 16. Juni 2020 den Kliniken in Summe 52,50 Euro für Labortest und medizinische Leistung, wie z.B. die Entnahme der Probe).
- Der neue Preis gilt ab dem 1. Juli 2020.
- Der bisherige Preis von 59,00 wurde Anfang Februar festgelegt, als es lediglich vereinzelte Tests gab. Heute sprechen wir von rund 400.000 Tests pro Woche - und es sollen noch viel mehr werden.
- Durch den neuen Preis werden die Sozialkassen und öffentlichen Haushalte deutlich entlastet – bei wöchentlich 1 Million Test um fast 20 Mio. EUR pro Woche.