ERKLÄRUNG DES VERWALTUNGSRATES - BERLIN, 10.05.2023 Bundesregierung lässt Pflegeversicherung für sich zahlen

GKV-Spitzenverband

Die Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Susanne Wagenmann und Uwe Klemens, erklären anlässlich der heutigen Anhörung durch den Gesundheitsausschuss zum Gesetzentwurf zum Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG):

„Nach wie vor gibt es keine Lösung für eine nachhaltige und tragfähige Stabilisierung der Pflege. Der aktuelle Gesetzentwurf für eine Pflegereform erfüllt noch nicht mal die selbst gesteckten Ziele der Regierungskoalition und bürdet alleine den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern neue Lasten durch höhere Beiträge auf.

Während der Bundesgesundheitsminister davon spricht, dass die Bundesregierung durch das geplante Gesetz insgesamt 6,6 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung stellt, greift sie tatsächlich erneut in die Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Denn sie alleine bringen über den Anstieg des Beitragssatzes das zusätzliche Geld auf, nicht die Bundesregierung. Was dabei besonders ungerecht ist: Die aktuelle Beitragserhöhung ist nur deshalb notwendig geworden, weil sich der Bund weigert, seine eigenen Rechnungen zu begleichen: Rund 5,3 Milliarden Euro Corona-Kosten für die Sicherung der Pflege wurden bisher nicht erstattet, weitere 3,5 Milliarden Euro müssen jährlich für Rentenbeiträge für pflegende Angehörige durch die Pflegeversicherung aufgebracht werden, obwohl dies eine familienpolitische Leistung und keine Pflegeleistung ist. Der Bund schuldet damit den Versicherten knapp neun Milliarden Euro. Diese Leistungen haben nichts mit der Pflegeversicherung zu tun und sind durch Bundesmittel auszugleichen.

Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine gute und auch in Zukunft sichere pflegerische Versorgung muss das gemeinsame Ziel von uns allen sein. Die im aktuellen Gesetzentwurf zur Pflegereform vorgesehene Begrenzung der Dynamisierung der Leistungen auf 5 Prozent bildet die realen Preisentwicklungen nicht ab. Der Schutz vor einer finanziellen Überforderung von pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen und den Beitragszahlenden darf nicht nur in schöne Worte gekleidet werden, sondern muss jetzt auch umgesetzt werden.“