PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 02.07.2020 Pflegebedürftige erhalten unabhängige, neutrale und umfassende Pflegeberatung - Evaluation der Pflegeberatung liegt vor

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes

Gernot Kiefer

Antragssteller und Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegekassen haben Anspruch auf umfassende individuelle Pflegeberatung durch die gesetzlichen Pflegekassen (§ 7a SGB XI Pflegeberatung). Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass die Pflegebedürftigen mit der Pflegeberatung der Pflegekassen außerordentlich zufrieden sind. Mit der im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellten wissenschaftlichen Studie des IGES Instituts liegen nun aktuelle und repräsentative Ergebnisse vor, wie gesetzlich Versicherte dieses Angebot nutzen und bewerten. Der erste der zukünftig dreijährig zu erstellenden Evaluationsberichte zur Pflegeberatung sowie zu den dazugehörigen Pflegeberatungsstrukturen wurde diese Woche dem Bundesgesundheitsministerium übergeben.

„Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden unabhängig, neutral und umfassend durch die gesetzlichen Pflegekassen beraten – das bestätigt die repräsentative Studie zur Pflegeberatung. Über 90 Prozent der Befragten sind rundum zufrieden mit den Beratungsleistungen unserer Pflegekassen“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Für die wissenschaftliche Studie wurden 2.486 Versicherte mit Erstantrag auf Pflegebegutachtung, 2.676 Pflegegeld-Leistungsempfänger sowie 299 Pflegebedürftige, die gerade eine Pflegeberatung erhalten hatten, befragt. Zusätzlich wurden Pflegeberatende, Pflegeberatungsstellen, Pflegekassen und andere in der Pflegeberatung tätige Akteure interviewt.

Hohe Zufriedenheit mit der Pflegeberatung

Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist die hohe Zufriedenheit der Befragten mit der Pflegeberatung durch ihre Pflegekassen. Persönliche Erstberatungen wurden innerhalb weniger Tage ermöglicht und 86,2 Prozent dieser Beratungen erfolgten sogar in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen. Über 90 Prozent sind mit der erhaltenen Pflegeberatung, deren Zugänglichkeit und Wirksamkeit zufrieden, und 95,9 Prozent bewerten die Pflegeberatung ihrer Pflegekasse als unabhängig und neutral.

80 Prozent ist eine Vertrauensbeziehung zu der beratenden Person wichtig

Für die Versicherten ist zudem wichtig, eine Vertrauensbeziehung zu ihrer Pflegeberaterin oder ihrem Pflegeberater aufbauen zu können. Knapp 80 Prozent der im Anschluss an die Pflegeberatung Befragten gaben an, immer mit derselben Pflegeberaterin Kontakt gehabt und konkrete Absprachen zur zukünftigen Kontaktaufnahme getroffen zu haben. 95,6 Prozent von ihnen konnten der Beratung gut folgen, für 97,3 Prozent stand ausreichend Zeit zur Verfügung und aus der Sicht von 95,5 Prozent wurde auf ihre Bedarfe und Wünsche ausreichend eingegangen.

Als weiteres positives Ergebnis zeigte sich, dass die Pflegeberatungen sehr früh im Antragsprozess angeboten werden: „Wir freuen uns, dass knapp zwei Drittel der Versicherten von ihrer Pflegekasse das Angebot einer individuellen Pflegeberatung erhielten, sobald sie die Antragsunterlagen für Pflegeleistungen anforderten, ein weiteres Drittel erhielt die Information noch vor der Pflegebegutachtung“, so Gernot Kiefer.

Fragen und Antworten

  • Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?
    • Alle gesetzlich Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung durch ihre Pflegekassen.
  • Wie oft kann ich eine Pflegeberatung bekommen?
    • Eine Pflegeberatung kann so oft in Anspruch genommen werden, wie eine pflegebedürftige versicherte Person dies für sinnvoll und hilfreich erachtet. Dies kann z. B. der Fall sein, weil sich die Bedarfe geändert haben, weil andere Leistungen in Anspruch genommen werden sollen oder weil sich die Versorgungssituation etwa durch Ausfall eines pflegenden Angehörigen geändert hat. Hintergrund dazu: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individuelle und umfassende Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater bei der Auswahl sowie Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient dem Zweck, eine angemessene sowie erforderliche Pflege, Betreuung, Behandlung, Unterstützung und Versorgung zu erreichen und zu sichern. Die Pflegeberatung ist ein Prozess: Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater soll den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf ermitteln, bedarfsentsprechend beraten, einen Versorgungsplan erstellen, auf die erforderlichen Maßnahmen und die weitere Umsetzung des Versorgungsplans hinwirken, den Versorgungsplan gegebenenfalls anpassen und Informationen über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen vermitteln.
  • Wie finde ich eine Pflegeberatung?
    • Meine Pflegekasse informiert mich über ihre Pflegeberatungsangebote. Ich kann auch den nächst gelegenen Pflegestützpunkt aufsuchen.
  • Was kostet eine Pflegeberatung?
    • Die Pflegeberatung der Pflegekassen und der Pflegestützpunkte ist kostenfrei.

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