In den vergangenen Jahren haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gemeinsam daran gearbeitet, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) orientiert am Versorgungsbedarf der Versicherten und am vertragsärztlichen Leistungsgeschehen weiter zu entwickeln. Dabei war es das erklärte Ziel, die sogenannte „sprechende Medizin“ zu stärken. Die Reform ist ausgaben- und punktsummenneutral. Der neue EBM tritt zum 1. April 2020 in Kraft.
„Gerade das Patienten-Arzt-Gespräch und die persönliche Untersuchung haben für den Erfolg einer Behandlung eine herausragende Bedeutung. Ich freue mich sehr, dass wir es gemeinsam mit der KBV geschafft haben, die zuwendungsorientierte Medizin zu stärken“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
„Wir haben unseren gemeinsamen Auftrag erfüllt, den EBM ausgabenneutral weiter zu entwickeln. Die sprechende Medizin konnten wir aufwerten, insgesamt aber strukturelle Änderungen auf das Nötigste begrenzen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Sprechende Medizin gegenüber den technischen Leistungen gestärkt
Das hausärztliche Gespräch, aber beispielsweise auch die Gespräche der Psychiater und Neurologen wurden aufgewertet.
Hintergrund
Die Weiterentwicklung des EBM musste ausgabenneutral erfolgen. Das war eine Vorgabe aus dem Beschluss des Bewertungsausschusses von 2012. Hinzu kam der gesetzliche Auftrag aus dem Terminservice-Versorgungsgesetz (TSVG), die sprechende Medizin zu fördern.