STATEMENT - BERLIN, 15.09.2022 Mehr Honorar für die niedergelassene Ärzteschaft sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten

GKV-Spitzenverband

Stefanie Stoff-Ahnis

Gestern hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, der sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammensetzt, die Höhe der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2023 festgelegt.

„In einer insgesamt sachlichen und konstruktiven Atmosphäre“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, „haben beide Seiten mit großer Ernsthaftigkeit an einer Lösung gearbeitet. Nun haben wir ein Ergebnis, welches die wirtschaftliche Gesamtsituation der niedergelassenen Ärzteschaft berücksichtigt.“

„Dieser Beschluss wird, zusammen mit den weiteren Vergütungselementen, im kommenden Jahr zu einem Honoraranstieg von rund 1,4 Mrd. Euro führen“, so Stoff-Ahnis weiter. „Mehrausgaben, die für die gesetzliche Krankenversicherung schwer zu stemmen sein werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass dieses zusätzliche Geld für die Ärzteschaft und psychotherapeutische Versorgung aus den Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziert wird - und das in einer Zeit, in der die Menschen, aber auch Unternehmen und Betriebe, ihre Gürtel enger schnallen müssen.“

  • Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2023 um 2,0 Prozent, das entspricht ca. 780 Mio. Euro.
  • Weitere Vergütungselemente, wie zum Beispiel die Morbiditätsveränderung der Versicherten, neue Leistungen und der Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen, führen insgesamt zu einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im nächsten Jahr von voraussichtlich über 1,4 Milliarden Euro.
  • Damit erhält rechnerisch jede niedergelassene Ärztin oder Psychotherapeutin und jeder niedergelassene Arzt oder Psychotherapeut im kommenden Jahr 11.000 Euro zusätzlich an Honorar.

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