Zum Schutz der Beitragszahlenden brauchen wir jetzt ein Ausgabenmoratorium in Form einer Grundlohnsummenanbindung der Leistungsausgaben, bis die notwendigen Strukturreformen greifen.
Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen ist so sicherzustellen, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität tatsächlich umgesetzt wird.