STATEMENT - BERLIN, 10.01.2023 Festbeträge für 180 Kinder-Arzneimittel werden ausgesetzt

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 9. Januar 2023 beschlossen, dass die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate ausgesetzt werden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinder-Arzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden kann. Die datentechnische Umsetzung in den Apotheken konnte in Kooperation mit den entsprechenden Datenstellen abgestimmt werden, so dass trotz der kurz bemessenen Zeitspanne eine reibungslose Umsetzung möglich ist.

Die Aussetzung der Festbeträge betrifft insgesamt 180 Fertigarzneimittel aus 10 Festbetragsgruppen, darunter u. a. Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen. Mit der Aussetzung werden angesichts der aktuell angespannten Versorgungslage bei den entsprechenden Kinderarzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen, also zusätzliche Kosten, vermieden.

Lieferprobleme grundlegend angehen

Damit verschaffen wir allen Beteiligten Zeit: Der Gesetzgeber muss gesetzliche Vorgaben schaffen, um die bestehenden Lieferprobleme bei der Arzneimittelversorgung strukturell anzugehen. Kurzfristig der Pharmaindustrie höhere Preise zu ermöglichen, stellt keine nachhaltige Lösung dar. Wir warnen vor der Annahme, dass internationale Pharmakonzerne ihre globalen Produktionsstandorte und Lieferprozesse nur ändern, weil gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland künftig mit ihren Krankenkassenbeiträgen höhere Medikamentenpreise bezahlen müssen. Die Pharmaindustrie erhält durch die Aussetzung Zeit, die bestehenden Produktions- und Lieferprobleme in den Griff zu bekommen. Die Aussetzung der Festbeträge ist kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung. Wir werden hier genau hinschauen, wie die Aussetzung der Festbeträge wirkt.

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte Mitte Dezember letzten Jahres zu den aktuellen Problemen bei der Lieferfähigkeit und Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln Empfehlungen ausgesprochen und Informationen bereitgestellt. Die gesetzliche Krankenversicherung hat daraufhin unmittelbar reagiert und übernimmt bereits seit Mitte Dezember die Mehrkosten für z. B. Kinderhustensäfte.

In einem Schreiben vom 20. Dezember 2022 bat der Bundesgesundheitsminister den GKV-Spitzenverband darum, bestimmte Festbeträge für Kinder-Arzneimittel umgehend zu überprüfen und anzupassen, vorzugsweise aufzuheben. Der GKV-Spitzenverband schlug dem Minister am 23. Dezember 2022 eine Verfahrensweise zu befristeten Aussetzung von Festbeträgen für Kinder-Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol und Antibiotika vor. Diesem Vorschlag wurde ausdrücklich zugestimmt.

Zur gezielten Aussetzung der betreffenden Kinderarzneimittel war es im weiteren Verlauf notwendig, die entsprechenden Arzneimittel zu identifizieren. Der Beschluss zur Aussetzung der 180 Fertigarzneimittel hat der GKV-Spitzenverband am 9. Januar 2023 getroffen. Ganz wesentlich ist im nächsten Schritt die Umsetzung der datentechnischen Anforderungen unmittelbar in den Apotheken. Die zügige Umsetzung ist möglich, weil alle am Prozess Beteiligten angesichts der bestehenden Ausnahmesituation so weit wie möglich auf nötige Vorlaufzeiten und Fristen verzichtet haben.

Dokumente und Links