GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 16.10.2018 Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2019

GKV-Spitzenverband, PKV, DKG

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2019 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 20 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von ca. 70 Milliarden Euro. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2019) erzielt. Nach der verpflichtenden Einführung des neuen Vergütungssystems in 2018 werden ab dem kommenden Jahr die Leistungen ausschließlich über den neuen Entgeltkatalog abgerechnet.

Ein wichtiger Schwerpunkt der aktuellen Umbauten des DRG-Katalogs war eine nochmals differenziertere Abbildung von Behandlungen von Kindern, insbesondere durch den Ausbau entsprechender Altersgruppen.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte: „Wir haben mit dem Entscheid für 2019 letztmalig den Katalog in der alten Form verabschiedet und damit die Handlungsfähigkeit in der gemeinsamen Selbstverwaltung unterstrichen. Mit der gesetzlich beabsichtigten Ausgliederung der Pflegekosten wird im nächsten Jahr ein völlig neuer DRG-Katalog zu entwickeln sein, von dem dann ca. 20 Prozent der Krankenhausaufwendungen nicht mehr gesteuert werden. Für 2019 sind wir zuversichtlich, die Extremkostenfälle noch besser auffangen zu können.“

Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Selbstverwaltung wird in den kommenden Monaten viel schultern müssen, um den Entgeltkatalog nach den neuen gesetzlichen Vorgaben weiterzuentwickeln. Diesen Herausforderungen werden wir uns stellen und gemeinsam sicherlich auch eine gute Lösung für die Zeit ab 2020 finden.“

Der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach, begrüßte „diese konsequente Weiterentwicklung des Krankenhaus-Vergütungssystems“.

Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2019 im Vergleich zu 2018 eine Vielzahl von Detailverbesserungen. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuser, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft.

Hintergrund

Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP-Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig.

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