STATEMENT - BERLIN, 26.10.2018 Gesetzlicher Handlungsbedarf bei Arzneimittelrückrufen

GKV-Spitzenverband

Der Arzneimittelrückruf des Wirkstoffs Valsartan und die damit einhergehenden Verunsicherungen der Patientinnen und Patienten haben deutlich gemacht, dass sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen einiges ändern muss. Dieser Rückruf habe gezeigt, so die Berliner Morgenpost unter Bezug auf ein Schreiben des Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus v. Stackelberg an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass es für solche Fälle nur unzureichende oder gar keine Regel gebe. Der Handlungsbedarf ergebe sich nicht zuletzt daraus, dass viele Patientinnen und Patienten „zutiefst beunruhigt und verunsichert“ gewesen seien.

In seinem Eckpunktepapier, dass der GKV-Spitzenverband Anfang Oktober an den Bundesgesundheitsminister geschickt hatte, werden der Erhalt bzw. das Wiederherstellen des Vertrauens der Patientinnen und Patienten in eine sichere Arzneimittelversorgung als zentrales Ziel benannt. Dass darüber hinaus die Aufwendungen bei Ersatzverordnungen verursachergerecht finanziert werden müssten, ist eine zweite wesentliche Forderung. Denn heute tragen faktisch die gesetzlichen Krankenkassen den Großteil der Kosten. Sie finanzieren für die gesetzlich Versicherten die Ersatzmedikation, wenn es zu einem Arzneimittelrückruf gekommen ist. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten für die Fehler einzelner Pharmaunternehmen geradestehen muss. Deshalb ist es notwendig, dass künftig die Pharmaunternehmen die Ersatzmedikation bezahlen.

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