Anlässlich der 1. Lesung im Bundestag zum Krankenhaustransparenzgesetz betont Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband:
„Der GKV-Spitzenverband begrüßt es, wenn Patientinnen und Patienten Informationen über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens barrierefrei und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Die bisher bekannten Umsetzungspläne für ein Transparenzverzeichnis bleiben aber weit hinter den schon bestehenden Möglichkeiten zurück.
Um Patientinnen und Patienten tatsächlich fundiert zu informieren und in ihrer Entscheidungsfindung zu stützen, müssten in dem Transparenzverzeichnis deutlich mehr Informationen als jetzt bekannt veröffentlicht werden. Dazu würden Informationen über einzuhaltende Pflegepersonaluntergrenzen, Notfallstufen der Krankenhäuser und über die Anzahl operateursbezogener Eingriffe ebenso gehören wie Angaben zu Mindestmengen, der Strukturqualität von Perinatalzentren und der Erfüllung von Personalanforderungen in der Psychiatrie.
Im Rahmen der mit der Krankenhausreform einzuführenden Leistungsgruppen und zugehörigen Qualitätskriterien sollen Länder die Möglichkeit erhalten, Krankenhäusern bei Nichteinhaltung der Qualitätskriterien Ausnahmen zu erteilen. Diese Information ist für Patientinnen und Patienten wichtig und sollte daher unbedingt in einem Transparenzverzeichnis veröffentlicht werden. Patientinnen und Patienten haben ein Recht zu erfahren, ob ein Krankenhaus Qualitätskriterien der Leistungsgruppen einhält oder nicht.
Der GKV-Spitzenverband sieht kritisch, dass das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitsweisen (IQTIG) die Aufgaben für das Krankenhaustransparenzgesetz vorrangig vor anderen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmte Aufgaben des Instituts zu erfüllen hat. Die Folgen möglicher nicht eingehaltener Fristen in anderen Bereichen könnten mit Blick auf die Versorgungsqualität umfangreich sein.“