Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben ihre Honorarverhandlungen für 2020 abgeschlossen. Neben einer Preissteigerung für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen vereinbarten sie Verbesserungen für die Vergütung der Humangenetik und von Videosprechstunden.
Der sogenannte Orientierungswert, auf dessen Grundlage die Preise für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen berechnet werden, steigt zum 1. Januar 2020 um 1,52 Prozent. Das entspricht einem Volumen von 565 Millionen Euro.
„Es ist gut, dass wir eine Einigung mit unserem Vertragspartner erzielen konnten, zumal die Forderungen anfangs weit auseinanderlagen. Die gemeinsame Selbstverwaltung hat ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
„Wir freuen uns, dass wir trotz schwieriger Verhandlungen mit unserem Vertragspartner eine Einigung zur Anpassung der Preise in der ambulanten Versorgung erzielen konnten. Dies stärkt die ambulante Versorgung und ist damit gut für Patienten und Ärzte. Die Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzten ist der Ort, an dem solche Entscheidungen partnerschaftlich getroffen werden“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Im Bereich Humangenetik werden „ärztliche Beurteilungs- und Beratungsleistungen“ ab dem kommenden Jahr extrabudgetär vergütet. Bislang waren diese Leistungen mit der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche die Kassen mit befreiender Wirkung zahlen, abgedeckt. Die Regelung gilt für drei Jahre. GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich außerdem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der Tumorgenetik um drei Jahre zu verlängern.
„Damit berücksichtigt der Bewertungsausschuss die wachsende Bedeutung genetischer Diagnostik und Beratung. Davon profitieren insbesondere Patienten mit seltenen Erkrankungen und Krebserkrankungen in der Familie. Angesichts des rasanten Fortschritts der Medizin kann diese Vereinbarung allerdings nur ein erster Schritt sein“, kommentierte Gassen.
GKV-Spitzenverband und KBV haben außerdem vereinbart, Videosprechstunden finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzten, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arztpraxis und Quartal betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.
„Mit der vereinbarten Anschubförderung für Videosprechstunden wollen wir einen Impuls geben, damit sich das Versorgungsangebot für unsere Versicherten weiter erhöht und flexibilisiert“, so Stefanie Stoff-Ahnis.