STATEMENT - BERLIN, 02.05.2024 Krankenhaus-Transformationsfonds ist verfassungswidrig

GKV-Spitzenverband

Die Bundesregierung plant, sich den staatlichen Krankenhaus-Transformationsfonds zur Hälfte von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen zu lassen. „Mit diesem Griff nach den Beitragsgeldern wäre endgültig eine rote Linie überschritten“, so Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter des GKV-Spitzenverbandes, zu Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Die gesetzliche Krankenversicherung sei kein Selbstbedienungsladen für die Bundesregierung, um ihre Finanzprobleme zu lösen, so Klemens weiter. Unterstützung bekommt er dabei von Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg, die vom GKV-Spitzenverband mit einem Rechtsgutachten zu der Frage der Verfassungswidrigkeit beauftragt wurde: „Sozialversicherungsbeiträge sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden. Genau das geschieht aber“, so Prof. Felix.

Staat macht sich schlanken Fuß

Da Auf- und Umbau von Krankenhäusern Teil der Daseinsvorsorge und damit eine Kernaufgabe des Staates sind, sagte Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin des GKV-Spitzenverbandes, zur FAZ: „Es ist ein Unding, dass der Staat sich hier einen schlanken Fuß machen möchte und 25 Milliarden Euro Kosten für den Transformationsfonds auf die Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahlende abwälzen will.“

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