STATEMENT - BERLIN, 05.12.2018 Keine Einheitsvergütung für Heilmittelerbringer

GKV-Spitzenverband

„Wir begrüßen das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, die Rahmenbedingungen für die Heilmittelerbringer, wie beispielsweise Physio- und Ergotherapeuten, zu verbessern. Im Bereich der Vergütung hat es bereits gesetzliche Änderungen gegeben. Allein in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Bereich um zehn Prozent gestiegen. Um auch künftig für eine leistungsgerechte Vergütung zu sorgen, brauchen wir nun erstens auf Bundesebene eine einheitliche Definition, welche Leistungen mit welchem Aufwand erbracht werden. In einem zweiten Schritt sollte es dann regionale Preisverhandlungen mit den Krankenkassen geben, um regionale Versorgungsbedarfe und Kostenstrukturen abbilden zu können. Das vorgeschlagene Modell einer Einheitsvergütung vom Bodensee bis an die Müritz lehnen wir ab. Der Blick auf die aktuellen Überschüsse sollte einer langfristigen Finanzierungsstruktur der Heilmittelversorgung nicht im Weg stehen.

Es wirkt wie aus der Zeit gefallen, dass angehende Physiotherapeuten und ähnliche Berufe heutzutage teilweise noch Schulgeld bezahlen müssen. Hier sind die Länder gefordert, endlich für kostenlose Schulangebote zu sorgen und diese auch zu finanzieren.

In den kommenden Wochen werden wir uns die heute bekanntgewordenen Vorschläge des Ministers im Detail ansehen und gründlich bewerten“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.