Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt den derzeit bekannten Entwurf eines Gesundes-Herz-Gesetzes ab.
Mit dem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) verabschiedet sich die Koalition von dem Leitgedanken der Prävention, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und zu vermeiden. Im Interesse von Beitragszahlenden und von Patientinnen und Patienten müssen Arzneimittel und Check-ups ihre Wirksamkeit auch künftig wissenschaftlich nachweisen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die über Jahre mit Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebauten Präventionsstrukturen in Deutschland gefährdet.
Ausgeschlossen werden muss, dass die Umsetzung zentralen Grundsätzen der GKV widerspricht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, Gesundheitsleistungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu entscheiden, welche Leistungen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden. Diese Grundsätze dürfen nicht in Frage gestellt werden.