Zur Entscheidung des erweiterten Qualitätsausschuss Pflege über das neue Pflegetransparenzsystem am Dienstag, den 19. März 2019, nimmt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes wie folgt Stellung:
„Das neue Pflege-Transparenzsystem ist beschlossen und am 1. November beginnen in den Pflegeheimen endlich die Prüfungen nach dem neuen Qualitätssystem. Bereits im Frühjahr 2020 werden erste Ergebnisse veröffentlicht und bis Ende 2020 soll jedes Heim nach den neuen Regeln geprüft worden sein. Die neue Transparenz über die Pflegequalität ist ein Fortschritt für die Bewohner und deren Angehörigen und war längst überfällig.
Die Auswahl einer Pflegeeinrichtung, aber auch der Umgang mit der Situation als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger, ist eine große persönliche Herausforderung. Die Pflegekassen stehen dabei als Partner an der Seite ihrer Versicherten.
In die Qualitätsinformationen nach dem neuen 3-Säulen-System fließen die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen, aus Qualitätsindikatoren und aus Einrichtungsinformationen ein. Versicherte und ihre Angehörigen können sich nun - ausgerichtet am individuellen Bedarf - in dem umfangreichen Leistungsangebot der vollstationären Pflegeeinrichtungen besser zurechtfinden. Damit bietet das neue Pflege-Transparenzsystem umfassende Orientierung durch eine Vielzahl von Informationen. Gute und weniger gute Qualität wird erkennbar.“
Hintergrund
In der Sitzung vom 19. März 2019 verabschiedete der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege wesentliche Regelungen für die Qualitätsdarstellung, die die Ergebnisse externer Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeheimen abbilden. Die neue Qualitätsdarstellung beruht auf drei Säulen: Berücksichtigt werden zukünftig Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen wie z. B. die Unterstützung Pflegebedürftiger bei der Ernährung, Körperpflege oder Wundversorgung. Weiterhin werden Ergebnisse berücksichtigt von Qualitätsindikatoren wie z. B. zur Mobilitätserhaltung, bei der Verhinderung von Druckgeschwüren oder die Anwendung von Gurtfixierungen und Bettgittern. Als dritte Säule ergänzen die sog. Einrichtungsinformationen die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren, dazu gehören u.a. die Erreichbarkeit der Pflegeeinrichtung, die Möglichkeit des Probewohnens oder die Personalausstattung.
Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung wird auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht, sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine Beanstandung hat; dafür hat das Ministerium zwei Monate Zeit.
Ab dem 1. November 2019 beginnt die schrittweise Umsetzung des neuen Qualitätssystems. Bis zum 31. Dezember 2020 sollen alle stationären Einrichtungen einmal durch externe Prüfinstitutionen wie die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) geprüft worden sein. Die Ergebnisse aus diesen Qualitätsprüfungen werden ab dem Frühjahr 2020 veröffentlicht. Diese unterstützen die Versicherten dabei, die Qualität einzelner Pflegeeinrichtungen einzuschätzen, um eine Auswahl für eine geeignete Pflegeeinrichtung zu treffen. Die veralteten Bewertungen (Pflegenoten) sind noch solange einzusehen, bis sie durch aktuelle Qualitätsinformationen ersetzt werden.
Die Pflegekassen nutzen zur Veröffentlichung der Qualitätsinformationen bundesweit die Portale der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Ebenso müssen die Qualitätsergebnisse in den Pflegeeinrichtungen für jeden gut sichtbar ausgehängt werden.
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde seit Juli 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des MDK und des PKV-Prüfdienstes in der stationären Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste wurden in der Folge erstmals nach einer einheitlichen Systematik geprüft und die Transparenzberichte als sogenannte Pflegenoten veröffentlicht. Tatsächlich haben die Pflegenoten ihr Transparenzversprechen nicht halten können. Deshalb wurde es notwendig, das System der Pflegenoten durch ein neues Bewertungssystem zu ersetzen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen zukünftig bessere Orientierungsmöglichkeiten für die qualitative Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung erhalten.