Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit deutlich über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dies zeigt die aktuelle Investitions-Analyse für das laufende Jahr 2019, auf die sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt verständigt haben. Die bereits zum sechsten Mal veröffentlichte Analyse von Investitionsbewertungsrelationen soll den Bundesländern helfen, die von ihnen bereitzustellenden Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Derzeit decken die Bundesländer mit ihren Zahlungen aber gerade einmal die Hälfte der benötigten Gelder für Investitionen tatsächlich ab.
Neu: Analyse für psychiatrische Einrichtungen ergänzt bisherigen Katalog
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. Der aktuelle Katalog im Entgeltbereich DRG dürfte in seiner Genauigkeit deutlich über die Vorgänger hinausgehen. Denn diesmal sind die Kalkulationen von 83 Krankenhäusern eingeflossen, fast doppelt so viele wie in den Jahren zuvor. Verantwortlich dafür waren geänderte gesetzliche Vorgaben, die mehr Krankenhäuser zu einer Teilnahme an der Kalkulation verpflichtet hatten. Erstmalig wurden auf dieser breiteren Basis nun auch tagesbezogene Investitionsbewertungsrelationen für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen kalkuliert, die in einem eigenen Katalog veröffentlicht werden.
Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen. Eine verbindliche gesetzliche Vorgabe gibt es hier nicht. Bisher werden die Investitionsbewertungsrelationen in Berlin und Hessen genutzt.
Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen die Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Dabei ist in der Gesamtheit festzustellen, dass unzureichende Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden, auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist. Keine der letzten Krankenhausreformen hat daran etwas geändert.
Wie sehr sich das Problem verschärft hat, zeigt sich beim Vergleich mit den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent. Wie auch in den Vorjahren ist festzustellen, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen nicht nachkommen.