GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 06.11.2020 Krankenhausentgeltkatalog 2021 verabschiedet

GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Verband der privaten Krankenversicherung

Die Selbstverwaltungspartner haben es auch in der besonderen Situation des laufenden Jahres geschafft, den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser zu verabschieden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) konnten sich auf den für 2021 geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) verständigen. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 19 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 75 Milliarden Euro.

Nachdem im vergangen Jahr mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ein Systemwandel umgesetzt werden musste, waren neben den jährlichen Anpassungen des Fallpauschalenkatalogs nachlaufende Präzisierungen bei der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten zu klären. Darüber konnten in einem konstruktiven Dialog einvernehmliche Lösungen zur Klärung von strittigen Fragen zur Ermittlung des Pflegebudgets erreicht werden. Sie enthalten wichtige Klarstellungen, um die Budgetverhandlungen vor Ort von Konfliktpotential zu befreien.

Positiv hervorzuheben ist, dass das InEK bereits erste Schritte zur Abbildung von Patienten mit einer COVID-Erkrankung im Fallpauschalensystem für 2021 vollzogen hat. Außerdem wurde die Vergütung der Behandlung von Kindern weiter verbessert. So wurden neue unbewertete teilstationäre DRGs für Kinder in den Katalog aufgenommen.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, hebt hervor: „Es ist erfreulich, dass es uns auch in diesem Jahr gelungen ist, bei diesem komplexen Verhandlungsprozess doch noch zu einer Einigung zu kommen. Insbesondere die Klarstellungen zum Pflegebudget sollen bereits die aktuellen Budgetverhandlungen von dem erheblichen Konfliktpotential befreien.“

Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärt dazu: „Wir begrüßen, dass wir auf Bundesebene diese Klarheit geschaffen haben und vertrauen darauf, dass sich die Budgetverhandlungen dann auch nach diesem Geist der Vereinbarungen richten werden.“

Der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther, lobt: „Auch unter den zusätzlichen Aufgaben der COVID-19-Pandemie ist es gelungen, das DRG-System in gewohnter Weise konstruktiv weiterzuentwickeln."

Eine Verständigung erreichten die Verhandlungspartner auch beim pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2021).

Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene InEK auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.

Hintergrund

Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Seit dem 01.01.2020 sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Das krankenhausspezifische Pflegebudget wird jedoch durch DRG-bezogene Tagessätze transferiert.

Die Kataloge sind abrufbar unter www.g-drg.de